Abstimmung am Donnerstag

Schluss mit Büro, Mitarbeitern und Ruhegehalt! DIESE Privilegien könnte Altkanzler Gerhard Schröder wegen seiner Nähe zu Putin verlieren

Das Büro solle abgewickelt werden, das verbliebene Personal anderweitige Aufgaben übernehmen, heißt es im Antrag der Ampel-Koalition für den Haushaltsausschuss.

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Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) steht wegen seiner Tätigkeiten für russische Unternehmen in der Kritik.
Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) steht wegen seiner Tätigkeiten für russische Unternehmen in der Kritik.dpa/Kay Nietfeld

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) ist wegen seiner Kontakte zu Russlands Präsident Wladimir Putin hoch umstritten. Jetzt verliert er wahrscheinlich einen Großteil seiner Privilegien.

SPD, Grüne und FDP wollen dem 78-Jährigen Büro und Mitarbeiter streichen. Das Büro solle abgewickelt werden, das verbliebene Personal anderweitige Aufgaben übernehmen, heißt es im Antrag der Ampel-Koalition für den Haushaltsausschuss, der am Donnerstag beschlossen werden soll. Lediglich sein Ruhegehalt und den Personenschutz soll Schröder behalten dürfen.

CDU/CSU wollen Schröder das Ruhegehalt streichen

Damit geht die Koalition nicht ganz so weit wie die Union, die Schröder wegen seiner Russland-Kontakte auch noch das Ruhegehalt wegnehmen will. Schröder schade dem internationalen Ansehen Deutschlands, begründet die Union dies. Er habe sich trotz des Ukraine-Kriegs noch immer nicht vom russischen Präsidenten Wladimir Putin distanziert und halte auch an seinen Posten in verschiedenen russischen Energieunternehmen fest.

SPD, Grüne und FDP wollen dem Antrag nach grundsätzlich die Sonderrechte für ehemalige Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler neu regeln. Demnach soll die Ausstattung jetzt davon abhängig sein, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.

Schröder nehme „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt als ehemaliger Bundeskanzler mehr wahr“, heißt es im Ampel-Antrag. „Somit entfällt der Grund für die personelle und räumliche Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers.“