Bundestag beschließt Ampel-Gesetz

Ab 1. Oktober: Mindestlohn steigt auf 12 Euro – aber reicht das überhaupt?

Zum 1. Juli steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro, am 1. Oktober dann auf 12 Euro.

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Der 12-Euro-Mindestlohn ab Oktober 2022 soll mehr als 6 Millionen Beschäftigten zugute kommen.
Der 12-Euro-Mindestlohn ab Oktober 2022 soll mehr als 6 Millionen Beschäftigten zugute kommen.imago/Future Image

Der Bundestag hat für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde gestimmt. Das Gesetz der Bundesregierung wurde am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen sowie der Linken angenommen, die Union und die AfD enthielten sich. Die Erhöhung soll ab Oktober greifen.

Noch liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro die Stunde, zum 1. Juli steigt er planmäßig auf 10,45 Euro, bevor am 1. Oktober dann die außerplanmäßige Erhöhung auf 12 Euro erfolgt. Zugleich steigt die Grenze für Minijobs im Oktober von 450 auf 520 Euro.

Frauen und Ostdeutsche sollen besonders profitieren

Die Mindestlohn-Anhebung auf zwölf Euro war ein erklärtes Ziel der Ampel-Koalition. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) würdigte die Erhöhung des Mindestlohns am Freitag als „Frage des Respekts“ für harte Arbeit. Für Niedrigverdiener sei dies vielfach „der größte Lohnsprung ihres Lebens“, sagte Heil im Bundestag vor der Abstimmung.

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Der Gesetzentwurf geht von heute etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Stundenlohn unter zwölf Euro aus. Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland sollen überproportional von der Anhebung profitieren, wie Heil in der Debatte sagte.

Doch mehrere Rednerinnen und Redner warnten im Bundestag davor, dass die gegenwärtige Preisexplosion viele Menschen existenziell bedrohe. Die Linke-Haushaltsexpertin Gesine Lötzsch sagte: „Eigentlich müssten es jetzt schon 13 Euro sein.“ Nötig sei ein weiteres Entlastungspaket.

Kritik von Arbeitgebern und Gewerkschaften

Auch von Arbeitgebern und Gewerkschaften hagelt es Kritik. So bemängelte der Arbeitgeberverband BDA, die Politik breche die Zusage, dass die Mindestlohnkommission die Lohngrenze festlege. In diesem Gremium bestimmen Arbeitgeber und Gewerkschaften normalerweise die Erhöhungsschritte. Nun soll die Kommission erst nach der außerplanmäßigen Erhöhung wieder über Anpassungen entscheiden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, dass die Minijobgrenze ausgeweitet werden soll. Millionen Beschäftigte seien weiter nicht sozialversichert.