Viele Beschäftigte in Deutschland bekommen ab 1. Juli automatisch weniger Gehalt.
Viele Beschäftigte in Deutschland bekommen ab 1. Juli automatisch weniger Gehalt. Jens Büttner/dpa

Die Preise für Heizung und Strom reißen ein riesiges Loch in die Kassen, Lebensmittel sind extrem teuer, ein Ende der hohen Inflation ist nicht absehbar – und jetzt auch noch das! Viele Arbeitnehmer in Deutschland bekommen ab 1. Juli 2023 automatisch weniger Netto-Gehalt – während andere sogar etwas mehr verdienen. Aber woran liegt das und wer bekommt am meisten Geld abgezogen?

Grund für die Netto-Lohnkürzung ist die Erhöhung eines Beitragssatzes, der mit der Sozialversicherung monatlich abgezogen wird. Zum 1. Juli ändert sich der Pflegebeitrag und besonders kinderlose Arbeitnehmer werden durch die Beitragserhöhung belastet. Derzeit wird der Beitragssatz von 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens regelmäßig vom Lohnzettel abgezogen.

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Mit der Änderung für bestimmte Lohnsteuerklassen ab dem 1. Juli 2023 müssen Versicherte jedoch 3,4 Prozent zahlen – sofern sie mindestens ein Kind haben. Kinderlose ab 23 Jahren werden sogar noch stärker zur Kasse gebeten. Für sie kommt noch ein Zuschlag obendrauf – von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent. Ihr Beitrag steigt demnach von 3,4 Prozent auf 4 Prozent an.

So klettern die Beiträge zur Pflegeversicherung.
So klettern die Beiträge zur Pflegeversicherung. dpa-infografik GmbH

Bei einem Bruttogehalt von beispielsweise 3000 Euro bedeutet das eine Mehrbelastung von 18 Euro monatlich beziehungsweise 216 Euro im Jahr, wovon allerdings der Arbeitgeber einen Teil übernimmt.

So profitieren Familien vom Pflegebeitrag

Kinderreiche Familien dagegen profitieren. Denn Eltern werden beim Pflegebeitrag ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind um je 0,25 Prozent entlastet, bis der Nachwuchs 25 Jahre alt ist. Damit wird eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Im vergangenen Jahr hatten die Richter geurteilt, dass es nicht mit dem Gesetz vereinbar ist, wenn Eltern unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden (Aktenzeichen 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16 u.a).

Konkret bedeutet die neue Staffelung dann folgende Beitragssätze:

1 Kind: 3,4 Prozent

2 Kinder: 3,15 Prozent

3 Kinder: 2,90 Prozent

4 Kinder: 2,65 Prozent

5 und mehr Kinder: 2,4 Prozent

Der Arbeitgeber übernimmt vom Pflegebeitrag unabhängig von der Kinderanzahl fest 1,7 Prozent.