Ein Schoko-Weihnachtsmann steht vor einer brennenden Adventskerze. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden.
Ein Schoko-Weihnachtsmann steht vor einer brennenden Adventskerze. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden. Foto: imago images/Future Image

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich angesichts weiter hoher, wenngleich weniger stark steigender Ansteckungszahlen auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in einem dem Berliner KURIER  vorliegenden gemeinsamen Beschlussentwurf   für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Die Begründung für die Weihnachtslockerung: „Diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.“

Merkel soll bei einer Video-Schalte der Unionsfraktion erklärt haben, das Papier sei gut. Sie werde aber weitere Vorschläge speziell für Orte mit hohen Infektionszahlen machen. Sie wies auch darauf hin, dass mit dem neuen Infektionsschutzgesetz Maßnahmen nur für die Dauer von vier Wochen beschlossen werden dürfen. Deshalb müsse man Mitte Dezember noch einmal zusammenkommen.

Der aktuelle Teil-Lockdown soll dem Länder-Papier zufolge bis zum 20. Dezember verlängert werden. Auch sollen die Kontaktbeschränkungen ab dem 1. Dezember verschärft werden: „Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken“, heißt es in dem Beschlussentwurf.

Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen.

Andererseits sollen die Maßnahmen unter Umständen um jeweils 14 Tage verlängert werden können, wenn

-  der R-Wert (wie viele Menschen ein Infizierter ansteckt),

- die Belegung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten,

- die „Gesundungsrate“ und

- die Inzidenz 

sich nicht deutlich zum Besseren wenden. Am 15. Dezember soll darüber erneut gesprochen werden.

Grundsätzlich rufen die Ministerpräsidenten die Menschen auf, vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. „Dies kann durch ggf. (gegebenenfalls, d. Red.) vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden“, heißt es in dem Beschlussentwurf, der nach über vier Stunden Verhandlungen zustande gekommen war.

Hybridunterricht und Maskenpflicht werden erweitert

Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wollen die Ministerpräsidenten untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es in dem Papier. Auch öffentlich veranstaltetes Feuerwerk soll unterbleiben. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufs- und Knall-Verbot scheint allerdings noch nicht ganz vom Tisch zu sein.

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An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. In „besonderen Infektionshotspots“ soll es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ geben, beispielsweise „Hybridunterricht“. Dass bedeutet, dass Schüler mal in der Klasse, mal online daheim unterrichtet werden. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Verpflichtung ebenfalls eingeführt werden können. Allerdings halten sich die Länder hier noch andere Optionen offen, weil die SPD- und die unionsgeführten Länder unterschiedlicher Auffassungen sind.

Unternehmen sollen um Prüfung gebeten werden, ob ihre Betriebsstätten entweder durch  Betriebsferien  oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 21. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Bleib zu Hause“ umsetzen zu können.

Die November-Hilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen – vom Lokal bis zum Theater – sollen im Dezember mit 17 Milliarden Euro fortgeführt werden. Das hatte der Bund bereits in Aussicht gestellt. Die Details aber sind noch offen: eine „Dezember-Hilfe“  könnte wesentlich mehr kosten, weil der Dezember beispielsweise in der Gastronomie ein umsatzstarker Monat ist und wie im November der Umsatz des Vorjahresmonats für die Höhe der Hilfe ausschlaggebend ist. Außerdem muss die EU neue Hilfen genehmigen.

Der Bund soll im Rahmen der  „Sozialgarantie 2022“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent der Bruttolöhne stabilisieren. Ein darüber hinausgehender Finanzbedarf beispielsweise der Krankenversicherungen sollten bis 2022 aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden, fordern die Länder. Ein Corona-Solidaritätszuschlag, wie von SPD-Seite vorgeschlagen, wird in der abgestimmten Vorlage nicht mehr erwähnt. Der Bund gibt für 2021 bereits fünf Milliarden Euro extra in die gesetzliche Krankenversicherung - denn bis zur Marke von 40 Prozent   ist nicht mehr viel Luft. Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 um 0,2 Punkte steigen soll, liegen die Sozialbeiträge dann schon bei 39,95 Prozent.