Menschenrechts-Aktivistin Ludschain al-Hathlul aus Saudi-Arabien - die Aufnahme veröffentlichte die Hilfsorganisation Amnesty International.
Menschenrechts-Aktivistin Ludschain al-Hathlul aus Saudi-Arabien - die Aufnahme veröffentlichte die Hilfsorganisation Amnesty International. Foto: dpa/Marieke Wijntjes/Amnesty International

Ein Gericht in Saudi-Arabien hat die bekannte Aktivistin und Frauenrechtlerin Ludschain al-Hathlul Berichten zufolge zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Hälfte davon - die zwei Jahre und zehn Monate, die Al-Hathlul bereits im Gefängnis verbrachte - sei in eine Bewährungsstrafe umgewandelt worden, wie die saudische Nachrichtenseite Sabq am Montag berichtete. Damit könnte die 31-Jährige im März freigelassen werden.

Familie: Sie wurde in der Haft gefoltert

Al-Hathlul habe eine „ausländische Agenda innerhalb des Königreichs mit dem Internet umsetzen“ wollen, hieß es in dem am Montag verkündeten Urteil. Sie habe das Herrschaftssystem kippen wollen.

Ludschain al-Hathlul widersetzte sich dem Fahrverbot für Frauen und postete Videos von sich am Steuer in sozialen Medien.
Ludschain al-Hathlul widersetzte sich dem Fahrverbot für Frauen und postete Videos von sich am Steuer in sozialen Medien. Screenshot: YouTube

Al-Hathlul zählt zu den international bekanntesten Aktivisten in der in der streng islamischen Monarchie Saudi-Arabien und wurde vor allem durch die Kampagne für ein Ende des Autofahrverbots für Frauen bekannt. Sie wurde im Mai 2018 festgenommen - kurz bevor das Fahrverbot aufgehoben wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe von 20 Jahren Haft gefordert. Ihrer Familie zufolge wurde Al-Hathlul während ihrer Gefangenschaft gefoltert. Die Regierung in Riad bestreitet dies.

Der Seite Sabq zufolge verkündete das Gericht für Terrorismusfälle das Urteil am Montag. Al-Hathlul habe demnach versucht, die öffentliche Ordnung zu stören und habe dabei auch mit einer Reihe von Personen und Organisationen zusammengearbeitet. Die Bewährungszeit wird aufgehoben, wenn Al-Hathlul in den kommenden drei Jahren eine Straftat begeht.