Pflegekräfte erhalten zum 1. Mai mehr Geld.
Pflegekräfte erhalten zum 1. Mai mehr Geld. Volkmar Otto

Alles neu macht der Mai: Auch im Wonnemonat stehen etliche Termine und Änderungen an: Das 49-Euro-Ticket startet, die Warnfunktion der Corona-Warnapp wird eingestellt und das EU-Gesetz für Digitale Märkte bringt neue Vorschriften für Online-Konzerne wie Amazon und Google. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher:

Lesen Sie auch: Nie wieder Münze suchen: Vergessen Sie Chip oder Geldstück! SO entsperren Sie in Zukunft Ihren Einkaufswagen

Corona-Warnapp läuft aus

Ab dem 1. Mai wird es nicht mehr möglich sein, andere Nutzerinnen und Nutzer über die Corona-Warnapp vor einem erhöhten Infektionsrisiko zu warnen. Die Warnapp dient unter anderem der Kontaktnachverfolgung im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus: Nutzer, die sich zuletzt in der Umgebung befanden, können über einen positiven Corona-Test und somit ein erhöhtes Infektionsrisiko informiert werden.

Lesen Sie auch: Öffentlicher Dienst: SO viel verdienen Beschäftigte mit der Tarif-Einigung mehr! >>

Diese Warnfunktion wird eingestellt, bevor die App Anfang Juni „in den Schlaf-Modus“ versetzt wird, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Die App werde dann nicht mehr aktualisiert, könne aber wieder „geweckt“ werden, „sollte sich die Situation wieder ändern“. Die installierte App bleibt auch auf den Geräten erhalten, damit hinterlegte Impfzertifikate genutzt werden können.

Insgesamt gab es nach Angaben der App-Macher gut neun Millionen Menschen, die nach einem positiven Test mithilfe der App mehr als 270 Millionen Warnungen ermöglichten. Seit dem Start am 16. Juni 2020 sei die App mehr als 48 Millionen Mal heruntergeladen worden, bis zu 35 Millionen hätten die Anwendung aktiv genutzt. Dabei wurden Abstand und Begegnungsdauer von Smartphones mit installierter App ermittelt. 

Lesen Sie auch: CDU plant Renten-Hammer: So viel länger sollen wir alle schuften!>>

49-Euro-Ticket startet

Das sogenannte Deutschlandticket ist ab dem 1. Mai gültig. Es erlaubt deutschlandweit beliebig viele Fahrten im Regional- und Nahverkehr. Zu kaufen gibt es das Ticket bei der Deutschen Bahn - auf der Website, in der Navigator-App oder in den Verkaufszentren - sowie bei zahlreichen Verkehrsverbünden und weiteren Dienstleistern, etwa der App Dein Deutschlandticket.

In jedem Fall muss ein Abo abgeschlossen werden, das jedoch monatlich kündbar ist. In der Bahncard100 ist das Deutschlandticket dann inbegriffen.

Lesen Sie auch: Wagner-Söldner gesteht Hinrichtungen: „Sie war 5 oder 6 Jahre alt. Ich schoss ihr in den Kopf“ >>

Gaspreise sinken

Im Mai werden die Arbeitspreise für Gas bei mehreren Versorgern sinken. Die Preise werden dann unter die gesetzlich vorgeschriebene Gaspreisbremse sinken. Die Senkung der Preise kommt durch die gesunkenen Preise auf dem Großhandelsmarkt.

Ein „D-Ticket“ im Chipkartenformat.
Ein „D-Ticket“ im Chipkartenformat. Boris Roessler/dpa

Pflege-Mindestlohn steigt

Die Mindestgehälter in der Pflege steigen zum 1. Mai. Für Fachkräfte steigt der Mindeststundenlohn auf 17,65 Euro, für Pflegekräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung auf 14,90 Euro und für Auszubildende auf 13,90 Euro.

Jetzt auch lesen: Klima-Kleber blockieren, Autohersteller feiern >>

Sonderzahlung in Bau- und Malerbranche

Beschäftigte im Bauhauptgewerbe im Westen Deutschlands erhalten im Mai eine Sonderzahlung in Höhe von 450 Euro zusätzlich zu ihrem Gehalt. Der noch bis Ende März 2024 gültige Tarifvertrag sah bereits eine Lohnerhöhung im April vor. Eine Angleichung der West- und Osteinkommen soll im Jahr 2026 erreicht werden.

Auch einige Beschäftigte in der Maler- und Lackiererbranche können sich im Mai über eine Sonderzahlung freuen. Wer die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro noch nicht erhalten hat, bekommt diese spätestens mit der Mai-Abrechnung ausgezahlt.

Lesen Sie auch: Laut Horoskop: 3 Sternzeichen, die krank wirklich unerträglich sind >>

Neue EU-Vorschriften für Online-Konzerne

Das EU-Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) wird ab dem 2. Mai gelten. Es soll die Macht der großen Digitalkonzerne, die ihren Markt beherrschen, einschränken. Online-Plattformen wie Amazon, Facebook oder Google dürfen beispielsweise die eigenen Angebote nicht mehr bevorzugt in einem Ranking platzieren oder eigene Software-Anwendungen vorinstallieren.