4,5 Millionen Deutsche haben Anspruch – doch Wohngeld werden sie im Januar (wohl) nicht bekommen
Das reformierte Wohngeld sollte zwei Millionen Haushalte in Deutschland ab Januar entlasten. Doch daraus wird wohl nichts.
Eigentlich sollte es ein Grund zur Freude sein: Mit dem Beschluss der Politik, das Wohngeld zu reformieren, sollen ab Januar insgesamt 4,5 Millionen Deutsche in 2 Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld haben. Gerade in den Haushalten, wo jeder Cent zweimal umgedreht werden muss, ist das eigentlich eine wirklich gute Nachricht. Doch jetzt der Schock! Experten sind sicher: Das Wohngeld kann nicht (pünktlich) ausgezahlt werden.
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Hunderttausende zusätzliche Haushalte in Deutschland werden ab dem kommenden Januar erstmals Wohngeld beziehen können. Der Bundesrat stimmte der Reform zu. Bisher erhalten 600.000 Haushalte diesen staatlichen Zuschuss zur Miete. Mit der Wohngeldreform werden bis zu 1,4 Millionen weitere dazu berechtigt sein. Das Wohngeld soll zudem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die Bezieher künftig im Schnitt rund 370 Euro monatlich.
Soweit die Theorie.
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Wohngeld-Reform ist ab Januar nicht umsetzbar
Doch in der Praxis sorgt der Beschluss für Kritik. Die Umsetzung ist faktisch nicht möglich – schon gar nicht zum 1. Januar 2023. „Schon heute dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags drei bis sechs Monate“, erklärt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, in Bild. „Das wird sich deutlich ausweiten.“
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Der Grund ist, wie so oft, massiver Personalmangel an allen Ecken und Enden. Zudem muss die Software auf neue Parameter angepasst werden. Zu der Welle von neuen Anträgen, die nun auf die Kommunen zukommen, sagt Gerd Landsberg nur: „Wir haben nicht die Leute, um die schnell abzuarbeiten.“
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Heißt im Klartext: Familien, die derzeit an der finanziellen Belastungsgrenze leben, weil die Inflation Lebensmittel- und Energie-Preise in die Höhe treibt, müssen voraussichtlich bis in den Sommer hinein warten, ehe die geplante Entlastung durch das Wohngeld bei ihnen ankommt.
Immerhin: Wohngeld wird dann rückwirkend ausgezahlt
„Wir gehen davon aus, dass Wohngeldanträge nach neuem Recht erst ab April 2023 und dann rückwirkend bewilligt werden können“, erklärt auch Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). „Die Bundesregierung hatte von Anfang an das Ziel, die Wohngeldreform mit aller Macht durchzuboxen. Dabei wird sie sich selbst ein blaues Auge holen.“
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Es fehle an Personal für die Bearbeitung der Anträge – und neue Mitarbeiter könnten auch erst ab Mitte Dezember geschult werden. Schon jetzt sei ein Ansturm auf die Wohngeldstellen zu bemerken. Für mögliche Abschlagszahlungen habe kaum ein Land Vorkehrungen getroffen. Außerdem brächten sie Doppelarbeit für die Verwaltungen.
Bleibt den Empfängern, die so sehr angewiesen sind auf das Geld, also nur: warten!