3000 Euro Inflationsausgleich: SO soll die Auszahlung der Prämie an Beschäftigte ablaufen!
Kabinett brachte die steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung auf den Weg, doch welche Arbeitgeber wollen zahlen?

Das Kabinett hat am Mittwoch die vom Koalitionsausschuss beschlossene Prämie zum Inflationsausgleich auf den Weg gebracht. Die Zahlung soll bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Prämie zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Der Bund sei in diesem Fall bereit, „einen Betrag von bis zu 3000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien“.
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Die steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung von Unternehmen an die Beschäftigten ist bis zum 31. Dezember möglich und neben einer Strompreisbremse, der Erhöhung des Kindergelds und der Energiepauschale für Rentner Teil des dritten Entlastungspakets in der Energiekrise.
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Und so gut diese Inflationsprämie auch klingt, ist keineswegs sicher, wie viele Beschäftigte überhaupt Geld sehen werden. Denn es ist lediglich ein Appell der Regierung an die Unternehmen, die Prämie zu zahlen. Anders als bei der Corona-Prämie besteht kein gesetzlicher Anspruch!
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Die Arbeitgeber können nach den Plänen nun mit einem einfachen Hinweis auf der Lohnabrechnung, dass die Prämie im Zusammenhang mit der Inflation steht, diese auszahlen. „Besondere Anforderungen“ an den Zusammenhang würden nicht gestellt. Doch wie viele Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch machen und Prämien auszahlen werden, ist ungewiss.
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Als erstes der größten deutschen Unternehmen erklärte sich der Autovermieter Sixt bereit, Mitarbeitern eine Prämie zu überweisen, von 1700 Euro ist die Rede.
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Können Arbeitgeber in der Energiekrise überhaupt die Inflationsprämie bezahlen?
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnte allerdings schon vor zu hohen Erwartungen und betonte nach Gesprächen im Kanzleramt zuletzt, dass nicht alle Unternehmen sich die Einmalzahlung leisten könnten. „Viele Unternehmen würden ihren Mitarbeitern sicherlich eine Einmalzahlung egal in welcher Höhe ermöglichen, aber sie können es nicht, weil die massiv gestiegenen Energiekosten ihnen jede Luft zum Atmen nehmen“, sagte er in einem Interview mit dem RND.
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Gewerkschaften für dauerhaft höhere Löhne
Die Gewerkschaften begrüßen zwar, dass Betriebe ihre Mitarbeiter angesichts der hohen Inflationsraten freiwillig unterstützen. Andererseits könne das keine Dauerlösung sein, erklärte die DGB-Vorsitzende in Rheinland-Pfalz und im Saarland. „Gut, dass einige Unternehmen erkennen, dass ihre Beschäftigten mit dem aktuellen Lohn nicht über die Runden kommen“, lobt Susanne Wingertszahn. „Die Lösung sind aber dauerhafte und verbindliche Gehaltssteigerungen durch Tarifverträge und keine freiwilligen und einmaligen Zahlungen.“