Verschärfte Maßnahmen beschlossen

2Gplus in Restaurants, Kontaktbeschränkungen, kürzere Quarantäne: Diese Corona-Regeln gelten jetzt für alle!

Im Kampf gegen die hochansteckende Omikron-Variante beschlossen Bund und Länder strengere Auflagen.

Teilen
Bei der Videoschalte einigten sich die Länderchefs und die Bundesregierung auf neue Corona-Regeln.
Bei der Videoschalte einigten sich die Länderchefs und die Bundesregierung auf neue Corona-Regeln.AFP/Bernd von Jutrczenka

Omikron ist auf dem Vormarsch. Schon jetzt ist die hochansteckende Corona-Mutation vielerorts die vorherrschende Variante. Die Sorgen wachsen – vor allem hinsichtlich kritischer Infrastrukturen.

Laut Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist die Sieben-Tage-Inzidenz in den vergangenen Tagen kräftig gestiegen und lag am Freitagmorgen bei 303,4. Am Vortag hatte sie noch bei 285,9 gelegen, vor einer Woche bei 214,9. Die Inzidenz liegt damit wieder so hoch wie zuletzt vor Weihnachten.

Neuregelung für Ungeboosterte

Die neugewählte Bundesregierung steht unter Druck: Sie muss handeln! Und während sich die einen einen Knallhart-Lockdown wünschen, gehen für die anderen schon die jetzigen Maßnahmen zu weit. Es ist ein Drahtseilakt für Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder, die bei einer Videokonferenz verschärfte Corona-Regeln vereinbarten – vor allem für Ungeimpfte und Menschen ohne Booster-Impfung:

– Zugang zur Gastronomie: Bundesweit und inzidenzunabhängig wird der Zugang für Geimpfte und Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung möglich sein – und zwar ab dem Tag der Booster-Impfung. Wann die Regelung starten soll, ist aber unklar. In der Beschlussvorlage stand spätestens 15. Januar, doch das wurde gestrichen.

FFP2-Masken: Da sich Omikron sehr leicht von Mensch zu Mensch übertrage, wird beim „Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs“ das Tragen einer FFP2-Maske „dringend empfohlen“.

Kontaktbeschränkungen: Weiterhin gelte es, „Kontakte auch bei privaten Zusammenkünften deutlich zu reduzieren“. Die Regel, dass private Treffen von Geimpften und Genesenen mit höchstens 10 Personen erlaubt sind, bleibt deshalb bestehen.

Veranstaltungen: Ebenfalls bleibt es dabei, dass „der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung“, also etwa zu Kinos und Theatern, sowie zum Einzelhandel „inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene“ möglich ist. Beim Einzelhandel gibt es eine Ausnahme von der 2G-Regel für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Ausnahmen gelten auch für Menschen, „die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt“. Auch für Kinder und Jugendliche sind Ausnahmen möglich.

Darüber hinaus steht eine Lockerung der Quarantäne-Regeln an, um zu viele Personalausfälle – insbesondere in wichtigen Versorgungsbereichen – zu vermeiden.

Und das sind die neuen Regelungen:

– Geboosterte Kontaktpersonen werden von der Quarantäne ausgenommen. Dies soll auch für frisch Doppelt-Geimpfte gelten sowie für Genesene, deren Erkrankung weniger als zwei Monate zurückliegt.

– Für alle anderen enden Isolation – also bei einer nachgewiesenen Corona-Infektion – oder Quarantäne „in der Regel“ nach 10 Tagen statt wie bisher nach 14 Tagen. Eine „Freitestung“ mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest ist nach 7 Tagen möglich.

– Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe darf nach fünf Tagen mit obligatorischer PCR-Testung aus Quarantäne oder Isolation entlassen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

– Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kitas kann die Quarantäne als Kontaktperson nach 5 Tagen durch einen PCR- oder Antigentest beendet werden.

In Bezug auf die Impfkampagne heißt es in dem Papier, dass „diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten“, erneut „gezielt angesprochen werden“ sollen. Mit Blick auf die leichter übertragbare Omikron-Variante sei spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, sich immunisieren zu lassen. Was genau damit gemeint ist, also wie eine solche Ansprache aussehen soll, darüber gibt die Beschlussvorlage keine Auskunft. Von Impfzielen ist in dem Papier indes keine Rede mehr.

In den Bundesländern, die von der sogenannten Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, sollen Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen bleiben. Auch Tanzveranstaltungen wären demnach weiterhin verboten. Die Unionsländer forderten erneut die Feststellung der epidemischen Lage mit der Möglichkeit eines flächendeckenden Lockdowns. Dies wurde auf dem Gipfel jedoch abgelehnt.