Mit der Zahlung des Gasabschlags im Dezember hilft die Bundesregierung den Verbrauchern, bis die Gaspreisbremse kommt.
Mit der Zahlung des Gasabschlags im Dezember hilft die Bundesregierung den Verbrauchern, bis die Gaspreisbremse kommt. epd/Heike Lyding

Die Bundesregierung bringt eine milliardenschwere Soforthilfe für Gaskunden auf den Weg – und will dabei größtenteils die Vorschläge der Expertenkommission umsetzen, die vor zwei Wochen vorgelegt wurden. Und das plant die Ampel-Koalition als Überbrückung bis zur Gaspreisbremse:

Einmalige Gas-Abschlagzahlung im Dezember

Die rund 20 Millionen Gas- und Wärme-Kunden sollen von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden. Dafür will die Ampel insgesamt zwölf Milliarden Euro aufbringen.

Die Verbraucher erhalten „bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung. Diese dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse“, heißt es in einem Gesetzentwurf der Regierung. „Hierfür fallen Haushaltsausgaben von voraussichtlich 12 Milliarden Euro an.“

Im Kern ist vorgesehen, dass Gas-Kunden ein Zwölftel des Jahresverbrauchs von ihren Versorgern ersetzt bekommen. Dafür kann die Abschlagszahlung für Dezember zunächst entfallen oder mit der nächsten folgenden Gas-Abrechnung erstattet werden.

In den Genuss der Entlastung sollen Haushalts- und Gewerbekunden kommen, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Die Versorger sollen vom Bund das Geld zügig überwiesen bekommen, damit sie trotz des Verzichts auf die Dezember-Rechnungen zahlungsfähig bleiben.

Bezahlt werden sollen die Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, in dem insgesamt bis zu 200 Milliarden Euro zur Dämpfung der Energiepreise liegen. Der Gesetzentwurf zur Soforthilfe soll am 2. November im Kabinett beschlossen werden.

Keine weitere Abschlagszahlung geplant

Eine zweite Abschlagzahlung im Januar oder Februar, wie es aus der SPD und von den Ländern gefordert wurde, wird es offenbar nicht geben! Stattdessen verweist die Koalition im Gesetzentwurf darauf, dass ab März die Gaspreisbremse gilt. Für die Industrie gibt es die Hilfen bereits ab Januar.

Auch die von den Länder-Ministerpräsidenten geforderten Hilfen für Holzpellet- oder Öl-Heizungen finden sich im Entwurf nicht. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass Gas-Kunden um ein Vielfaches höhere Belastungen hätten als die, „die nicht auf Basis von Gas“ heizen.

Wie berechnet sich die Höhe des Gas-Abschlags?

Anders als die Experten-Kommission empfohlen hatte, will die Koalition die Abschlagszahlungen aber nicht auf Basis der Kosten im Monat September festsetzen. Stattdessen will die Regierung einen Monats-Durchschnittspreis zugrunde legen. Errechnet aus dem Jahresverbrauch, bei dem der Monat Dezember 2022 eingeschlossen ist. Sichergestellt werden soll so, dass wirklich nur ein Zwölftel der Jahresrechnung erstattet wird.

Bei einer reinen Berücksichtigung des Dezembers hätte die Abschlagszahlung für den Monat willkürlich erhöht werden können, um dann mehr Staatshilfe zu bekommen. Mieter sollen zwar im Dezember über die Hilfen und deren voraussichtliche Höhe informiert werden, der Rabatt greift dann aber meist erst bei der nächsten Abrechnung.

Ersetzt werden dem Entwurf zufolge die kompletten Gas-Kosten. Also nicht nur der reine Kilowattpreis (Arbeitspreis), sondern auch Warmwasserkosten oder Netzgebühren. Zudem wird als Grundlage für die Zwölftelung der Gastarif für den Dezember gewählt, sodass auch jüngste Preiserhöhungen zugunsten der Kunden ersetzt werden.