Freibeträge auf Erspartes gestiegen

1000 statt 801 Euro Freibetrag ab 2023: Sparer aufgepasst – jetzt Freistellungsauftrag ändern!

Wer 2023 Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, muss weniger davon versteuern als im vergangenen Jahr.

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Wer sein Erspartes angelegt hat, muss wegen des höheren Freistellungsbetrags seit 1. Januar weniger Geld versteuern als noch im Vorjahr.
Wer sein Erspartes angelegt hat, muss wegen des höheren Freistellungsbetrags seit 1. Januar weniger Geld versteuern als noch im Vorjahr.dpa/Patrick Pleul

Nach der Niedrigzins-Phase brechen für Sparer wieder rosigere Zeiten an. Nicht nur Banken beginnen wieder, mit Zinssätzen bis inzwischen zwei Prozent aufs angelegte Geld um Kunden zu werben, auch steuerlich ist seit diesem Jahr wieder mehr Geld drin. Denn wer 2023 Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, muss weniger davon versteuern als noch im vergangenen Jahr. Der Grund: Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes wurden auch die Sparerpauschbeträge angehoben. Sie liegen jetzt bei 1000 Euro für Singles beziehungsweise 2000 Euro für zusammenveranlagte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Bislang waren es 801 beziehungsweise 1602 Euro.

Für Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen, die über diese Beträge hinausgehen, sind weiterhin 25 Prozent Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Die Abgaben führen Banken direkt an die Finanzämter ab, sofern ihnen kein Freistellungsauftrag ihrer Kunden vorliegt.

Wer seiner Bank bereits einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss wegen der gestiegenen Pauschbeträge nicht aktiv werden. „Bestehende Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Wo noch kein Freistellungsauftrag besteht, kann das mit einem amtlich vorgeschriebenen Muster nachgeholt werden. Bei vielen Banken geht das digital oder im Online-Banking.

Zu viel Steuern gezahlt? Steuererklärung regelt das

Grundsätzlich dürfen die Sparerpauschbeträge auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden, den Höchstbetrag aber nicht überschreiten.

Wer vergessen hat, seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kann sich zu viel gezahlte Steuern auch über die Steuererklärung zurückholen. Dazu benötigt es die Anlage KAP, die mit den Werten aus der Jahressteuerbescheinigung des jeweiligen Finanzinstituts befüllt werden muss.

Wessen persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, muss auch Kapitalerträge nur mit dem geringeren Steuersatz versteuern. Zu viel gezahlte Steuern können auch in diesem Fall über die Steuererklärung vom Finanzamt zurückgefordert werden, rät Karbe-Geßler.