Trotz Preisbremse müssen viele Mieter hohe Abschlagszahlungen für Strom und Gas zahlen.
Trotz Preisbremse müssen viele Mieter hohe Abschlagszahlungen für Strom und Gas zahlen. imago/Frank Sorge

Mit dem 1. März traten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft. Die Bundesregierung will damit die Verbraucher entlasten. Aber kommt die Entlastung wirklich bei den Bürgern an? Denn trotz Strompreisbremse sollen viele Haushalte über 1000 Euro im Monat für Abschläge zahlen. So haben sich zum Beispiel die Abschläge beim Energieanbieter Eprimo in Einzelfällen sogar verachtfacht, zum Beispiel von 270 Euro im Monat auf über 2000 Euro im Monat.

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Abschläge teils verachtfacht

Jetzt ermittelt die Verbraucherzentrale und will gegen Energie-Abzocke vorgehen. „Die Energiepreisbremsen sollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen“, sagt Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Ramona Pop.

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Verbraucher sollten Rechnungen prüfen

Der VZBV rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Probleme online zu melden. Auch Netzagentur-Präsident Klaus Müller forderte die Haushalte auf, ihre Rechnungen für Strom, Gas und Fernwärme genau zu prüfen. Verbraucher sollten einen Blick auf die Rechnung werfen, „um zu gucken, ob das berechtigt ist“, sagte Müller der RTL/n-tv-Redaktion.

Der Verband der obersten Verbraucherschützerin Ramona Pop ermittelt gegen Abzocke im Energiesektor.
Der Verband der obersten Verbraucherschützerin Ramona Pop ermittelt gegen Abzocke im Energiesektor. dpa/Britta Pedersen

Notfalls solle man beim eigenen Gaslieferanten noch mal nachfragen, so Müller. Denn durch die Preisbremsen sollten die Belastungen weit niedriger sein. „Viele Gasversorger klagen darüber, dass jetzt alles sehr, sehr schnell für sie kam und dass sich jetzt womöglich in manche Abrechnung oder Vorauszahlung Fehler eingeschlichen haben“, erklärte Müller zu den möglichen Gründen für die zu hohen Rechnungen.

Die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher von Gas, Strom und Fernwärme greifen seit 1. März, werden rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet. Verbraucher müssen nichts tun – Entlastungen sollen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen kommen.

Bei der Gaspreisbremse werden rückwirkend zum Januar 2023 die Gas- und Fernwärmepreise für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs für 2023 auf 12 Cent (Gas) bzw. 9,5 Cent (Fernwärme) brutto pro Kilowattstunde gedeckelt.

Bei der Strompreisbremse werden ebenfalls rückwirkend zum Januar 2023 die Strompreise für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs für 2023 auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt.

Verbraucherschützer fordern fristgerechte Erstattung der Energiekosten

Der VZBV fordert die Versorger deshalb auf, die Entlastungen fristgerecht bis Ende März an ihre Kunden zurückzuerstatten. „Verbraucher haben lange auf diese Entlastungen gewartet. Jetzt brauchen sie Transparenz und fristgerechte Erstattungen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht“, erklärt Verbraucherschützerin Pop.

Trotz der Preisbremsen empfiehlt die Verbraucherzentrale weiterhin, Energie zu sparen. Denn die Preisbremsen deckeln nur 80 Prozent des Verbrauchs bei Gas, Fernwärme und Strom, verglichen mit dem Vorjahresverbrauch. Wer Energie spart, spart zugleich weiter Geld.