Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Ausschluss einzelner Klassenstufen vom Wechselunterricht für rechtswidrig erklärt.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Ausschluss einzelner Klassenstufen vom Wechselunterricht für rechtswidrig erklärt. Foto: imago images/Stefan Zeitz

Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht den Ausschluss einzelner Klassenstufen vom Wechselunterricht für rechtswidrig erklärt hat, wächst der Druck auf die Bildungsverwaltung. Grünen-Fraktionsvorsitzende Silke Gebel forderte am Mittwochabend auf Twitter, Berlin müsse das Urteil schnell umsetzen, „also zu kommender Woche. Präsenz ist wichtig für soziales Miteinander & Bildung“. Ein Sprecher der Bildungsverwaltung teilte am Donnerstag mit: „Wir werden nun umgehend die am Mittwochabend eingegangenen Beschlussbegründungen zu diesen Einzelfällen prüfen und dann zeitnah die entsprechenden Schlüsse ziehen.“

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur führt die Bildungsverwaltung ohnehin bereits Gespräche unter anderem mit Schulleitungsverbänden über eine mögliche Rückkehr der 7. bis 9. Klassen noch vor Ostern.

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Das Verwaltungsgericht gab am Mittwoch mehreren Eilanträgen von Schülern teilweise statt. Sie hatten erreichen wollen, dass die Klassen wieder voll besetzt werden. Sechs von sieben wollten auch durchsetzen, dass ein Mund-Nasen-Schutz nicht mehr Pflicht ist. In diesen Punkten stimmte das Gericht nicht zu.

Gericht sieht Entscheidung, ob sie die Klassen 7 bis 9 bei den Schulen 

Ob die beiden Schüler, die mit dieser Entscheidung vom Mittwoch Recht bekommen haben, tatsächlich Wechselunterricht bekommen, müsse die jeweilige Schule entscheiden. Das sagte Gerichtssprecher Dominic Hörauf am Donnerstag. „Die Kammer hat gesagt, die Schüler müssen genauso behandelt werden wie die Abschlussklassen.“ In dem Fall gilt bis zum 16. März, dass die Schulen im Einvernehmen mit der Schulaufsicht eine Einzelfallentscheidung treffen, ob Wechselunterricht angeboten wird.

Gericht: Vorgehensweise „gleichheits- und deshalb rechtswidrig“

Soweit einzelne Jahrgangsstufen jenseits der Primarstufe und der Abschlussklassen aber von der Präsenzbeschulung im Wechselmodell vollständig ausgeschlossen seien, erweise sich dies als „gleichheits- und deshalb rechtswidrig“, argumentierte das Verwaltungsgericht.

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Bislang sind nur die ersten bis sechsten Klassen zurück in der Schule, jeweils in verkleinerten Gruppen und im Wechsel mit digitalem Unterricht zu Hause. Auch für Abschlussjahrgänge könne ein solcher Wechselunterricht bereits angeboten werden, erklärte das Gericht, allerdings nach Einzelfallentscheidung der jeweiligen Schule im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde.

Dringlichkeitsantrag der FDP soll am Donnerstag beraten werden

Mit der Gerichtsentscheidung muss auch für die mittleren Stufen von der 7. bis 9. Klasse die Möglichkeit bestehen, mit Einzelfallentscheidungen den Wechselunterricht zu ermöglichen. Die Entscheidung gilt vorerst nur für die Schüler, die sich an das Gericht gewandt hatten. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Die Berliner FDP-Fraktion hat schon vor dem Urteil in einem Dringlichen Antrag an das Abgeordnetenhaus gefordert, die Schulen auch für die 7. bis 9. Klassen zu öffnen. In dem Antrag, der am Donnerstag bei der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses behandelt wird, setzen sich die Liberalen dafür ein, dass ab dem 17. März auch die übrigen Schüler der Mittelstufe zurück in die Schulen dürfen.