Schwangere Referendarinnen sollen nicht im Präsenzunterricht arbeiten. Damit ist ihr Abschluss in Gefahr.
Schwangere Referendarinnen sollen nicht im Präsenzunterricht arbeiten. Damit ist ihr Abschluss in Gefahr. Foto:  www.imago-images

An fünf Tagen in der Woche steht Jenni Mahler, eine zierliche Frau mit langen Haaren, vor bis zu 28 Schülern und unterrichtet Mathematik und Englisch. In wenigen Monaten will die 27-jährige Berlinerin ihr Referendariat mit dem Staatsexamen beenden. Die Schulleiterin an der Gemeinschaftsschule, an der Mahler schon seit 2017 regelmäßig als Vertretungslehrerin arbeitet, hat ihr bereits jetzt einen Arbeitsvertrag angeboten. So weit so gut. Berlin braucht dringend Lehrerinnen wie Jenni Mahler. Doch unterschrieben hat die junge Frau, die eigentlich anders heißt, nicht.

Weil sie ungeplant schwanger wurde, muss Jenni Mahler fürchten, ihr Staatsexamen nicht rechtzeitig im Dezember ablegen zu können. Grund dafür ist die Corona-Pandemie und eine Handlungsanweisung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Aus Angst vor Regressforderungen werden die Frauen gezwungen, nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ihre Ausbildung, die schließlich Präsenzunterricht erfordert, zu unterbrechen und so Verzögerungen und finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen.

„Das Referendariat ist eine sehr turbulente und nervenaufreibende Zeit, da man einerseits bereits als Lehrkraft agieren muss, andererseits jedoch selbst wie eine Schülerin behandelt wird“, erzählt Mahler in einem Café gegenüber der Schule. Sie trägt eine weite Hose, einen Babybauch sieht man im vierten Monat noch nicht. Mahler berichtet weiter, wie sie sich schließlich doch ein Herz gefasst hat und ihrer Schulleiterin von ihrer ungeplanten Schwangerschaft berichtete.

Kein Präsenzunterricht für Schwangere

„Sofort war klar, dass das bedeutet, dass ich ab jetzt eigentlich zu Hause bleiben müsste.“ Für insgesamt zehn Stunden Mathematik und Englisch in der Woche wäre von einem Tag auf den anderen keiner da, der sie erteilt. Man einigt sich darauf, dass Jenni Mahler im Unterricht künftig erst einmal legere Kleidung trägt.

In einer Mail an die Seminarleiter, die die theoretische Ausbildung der Referendare übernehmen, heißt es Mitte August: „Schwangere Lehramtsanwärterinnen erhalten zurzeit vom Arbeitsmedizinischen Zentrum der Charité in der Regel die Empfehlung, aufgrund der Corona-Pandemie keinen Präsenzunterricht durchzuführen. Den Schulleitungen wird dringend empfohlen, bei der Gefährdungsbeurteilung der Empfehlung des AMZ Folge zu leisten. Wird von der Schulleitung ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, besteht für die Lehramtsanwärterin keine Möglichkeit die Staatsprüfung im vorgesehenen Zeitfenster zu absolvieren. Diese Lehramtsanwärterin muss den Vorbereitungsdienst verlängern.“

Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Schule bestätigt: „Um Mutter und das werdende Kind zu schützen, gilt diese Regelung. Eine andere rechtssichere Regelung war leider nicht möglich.“

Sollte ein Kind wegen einer Covid-19-Infektion der Mutter im schulischen Bereich ein Schaden entstehen, würden Schulleitung oder Seminarleitung in Regress genommen werden, so der Sprecher weiter. Auch das Land Berlin wäre seiner gesetzlich festgeschriebenen Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bediensteten nicht nachgekommen. Man wisse, dass das in Einzelfällen zu Verzögerungen bei den Anschlussprüfungen führen könne und bedauere dies und unterstütze die wenigen Personen, die das beträfe.

Alle Beteiligten agieren aus ihrer jeweiligen Not. Der Direktorin fehlen Lehrer, Jenni Mahler will ihre Abschlussprüfung machen und nach der Geburt zu normalen Konditionen in ihrem Traumberuf arbeiten. Die Senatsverwaltung fürchtet Regressforderungen, sollte dem Ungeborenen in der Schule durch eine Corona-Infektion der Mutter Schaden entstehen.

Für Angehörige anderer Risikogruppen gab es Sonderlösungen 

Doch Jenni Mahler fühlt sich ungerecht behandelt und möchte ihr Referendariat trotz der Schwangerschaft regulär beenden. Für Angehörige von anderen Risikogruppen, die dies per Attest auch nachweisen können, wurden schließlich auch andere Lösungen gefunden. Als etwa die Schüler im Frühjahr allesamt zu Hause waren, durften Referendare, die zur Risikogruppe zählen, ihr Staatsexamen in einem Kolloquium vor den Ausbildern ablegen. Auch wird und wurde für Angehörige von anderen Risikogruppen nach Lösungen gesucht, bei denen zum Beispiel Unterricht in Kleinstgruppen möglich ist. Mindestens zwölf Monate praktische Unterrichtserfahrung sollen diese Referendare vorweisen können. Jenni Mahler mit ihrer jahrelangen Unterrichtspraxis aber profitiert von solchen Lösungen nicht.

Dass in Zeiten von großem Lehrermangel Verzögerungen eingebaut werden, die sich nicht jedem erschließen, nimmt die Verwaltung in Kauf: „Der Infektionsschutz von Mutter und Kind wird in der Abwägung aktuell als vorrangig betrachtet.“

Für Jenni Mahler aber ist das eine erstklassige Diskriminierung von Frauen. Nur Mütter stehen zur Geburt ausbildungstechnisch mit leeren Händen da und müssen nach der Elternzeit erneut zu Referendariatskonditionen arbeiten (1400 Euro netto) sowie das zwangsläufig „verpasste“ Examen, auf welches man sich lange Zeit vorbereitet, ablegen. Von einem Dienstherren, der nicht nur das Gebiet Bildung, sondern auch Familien im Namen trägt, hätte sie mehr Bereitschaft für individuelle und gerechte Lösungen erwartet.

Man hoffe bei der Verwaltung wohl, dass das Problem nur ein paar wenige Frauen betrifft, glaubt Mahler. Wie viele es wirklich sind, lässt sich schwer sagen. Doch auch bei der Gewerkschaft GEW ist das Problem bekannt, einige Betroffene haben sich mit dem selben Problem wie Jenni Mahler gemeldet. Derzeit befinden sich die Gewerkschafter mit der Verwaltung im Austausch über eine neue Verordnung, die die Prüfungen neu regeln soll. Die alte war Sonderverordnung war Ende Juni ausgelaufen. Mit der Begründung, man strebe ja den Regelbetrieb wieder an, gab es bis jetzt keine neue. Da es aber weiter Angehörige von Risikogruppen gibt, für die eine Lösung her muss, wird nun wieder eine Kolloquiumslösung in Erwägung gezogen, auch für den Fall, dass Lerngruppen in Quarantäne müssen. Auf die Frage, ob diese Möglichkeit, die Prüfung abzulegen dann auch für Schwangere gelte, antwortet die Verwaltung, die Vorgabe sei noch nicht finalisiert.

Jenni Mahler hofft, dass der Babybauch sich bis zur Prüfung noch verstecken lässt. Im Jahr 2020 hat sie sich aufgrund der Uneindeutigkeit und Kurzsichtigkeit ihres Arbeitgebers dazu entschieden, ihre Schwangerschaft weiter zu verheimlichen.