Auch in Berlin wird es starke Einschränkungen im öffentlichen Leben geben.
Auch in Berlin wird es starke Einschränkungen im öffentlichen Leben geben. Foto: imago images/Bildgehege

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben in Berlin ab 2. November für vier Wochen teilweise heruntergefahren. Der Senat beschloss am Donnerstag weitreichende Beschränkungen für die Bürger, für Gastronomie, Kultur und Sport. Er setzt damit einen von Bund und Ländern vereinbarten Teil-Lockdown um. Es habe darüber eine große Gemeinsamkeit und Geschlossenheit im Senat gegeben, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller am Donnerstagabend auf einer Pressekonferenz.

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Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich bei einer Video-Schaltkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch auf die Beschränkungen des öffentlichen Lebens ab dem 2. November verständigt. 

Diese Maßnahmen umfasst der Teil-Lockdown:

Öffentlichkeit, Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch Angehörigen zweier Haushalte mit maximal zehn Personen gestattet. Kinder bis 12 Jahre aus einer gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe sind in Berlin von dieser Regel ausgenommen. Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 Anwesenden sind ebenso verboten wie Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Anwesenden. 

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Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten sollen verlässlich offen bleiben. Spielplätze in Berlin sollen möglichst ebenfalls offen bleiben - das müssen aber die Bezirke entschieden.

Einzelhandel: Die Öffnung des Einzelhandels ist unter Sicherung eines Mindestabstandes für eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet.

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Unterhaltungsveranstaltungen: Theater, Opern oder Konzerthäuser sollen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten sollen geschlossen werden. Auch die Museen in Deutschland müssen schließen. Darauf verständigten sich die Kulturminister der Länder am Donnerstag. Der Leihverkehr in den Berliner Bibliotheken soll aufrecht erhalten werden. Musikschulen in Berlin bleiben offen. Geöffnet bleiben zudem zum Beispiel die Außenanlagen von Zoo und Tierpark in Berlin. Weihnachts- und Jahrmärkte dürfen nicht öffnen.

Sport: Freizeit- und Amateursportbetriebe sollen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Für Kinder bis 12 Jahren gilt das in Berlin allerdings nicht - für sie ist weiter Training an der frischen Luft in festen Gruppen bis zu zehn Personen möglich. Profisport soll nur noch ohne Zuschauer stattfinden.

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Gastronomie und Hotels: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sollen ab Montag geschlossen werden. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen können offen bleiben. Das Ausschankverbot für Alkohol von 23 bis 6 Uhr bleibt in Berlin bestehen, wie Müller erläuterte. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

Körperpflege: Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sollen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben – anders als im Frühjahr – aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.

Wirtschaft: Industrie, Handwerk und Mittelstand soll sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar, soll Heimarbeit ermöglicht werden.

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„Wir können diese Situation nur beherrschen, wenn wir gemeinsam nach vorn gehen, um die Situation in den Griff zu bekommen“, sagte Müller und räumte ein, dass die bislang beschlossenen Maßnahmen ihren Erfolg verfehlt haben. „Wir müssen jetzt beherzt eingreifen und entschlossen vorgehen.“