Telefonische Krankschreibung bleiben weiterhin möglich
Die Möglichkeit, bei leichten Atemwegsbeschwerden einen bis zu 14 Tage gültige Krankschreibung ohne persönliche Vorsprache in einer Arztpraxis zu erhalten, war als Ausnahmeregelung wegen der Corona-Pandemie eingeführt worden.

Die telefonische Krankschreibung soll als Ausnahmeregelung in der Corona-Krise auch weiterhin möglich sein. Die Regelung, wonach sich Patienten mit leichten Erkrankungen der Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt befristet krank schreiben lassen können, soll voraussichtlich bis zum 4. Mai verlängert werden, wie der unabhängige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, am Montag in Berlin mitteilte. Ein entsprechender Beschluss sollte noch am Montag gefasst werden.
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Der G-BA nahm damit seine Entscheidung vom Freitag zurück, die telefonische Krankschreibung am Sonntag auslaufen zu lassen. Dies war wegen der möglichen Gefährdung für Ärzte, Praxispersonal und Patienten auf Kritik gestoßen.
Aufgrund der "unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage für Patienten in den Arztpraxen wegen zum Teil noch fehlender Schutzausrüstungen" wollte sich der G-BA daher am Montag erneut mit der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung befassen, wie Hecken erklärte. Alle Verantwortlichen müssten derzeit "tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist".
Arbeitsunfähigkeit für maximal eine Woche weiterhin per Telefon möglich
Patienten kann damit vorerst weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese für maximal eine Woche bescheinigt werden. Bei fortdauernder Erkrankung kann die Krankschreibung einmal verlängert werden.
Die Möglichkeit, bei leichten Atemwegsbeschwerden einen bis zu 14 Tage gültige Krankschreibung ohne persönliche Vorsprache in einer Arztpraxis zu erhalten, war als Ausnahmeregelung wegen der Corona-Pandemie eingeführt worden. Damit sollten zum einen Arztpraxen entlastet, vor allem aber Infektionsrisiken durch Arztbesuche möglicher Corona-Infizierter vermieden werden.