Urteil

Berlin verliert Prozess: Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht rechtens

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts verstößt das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen gegen die Verfassung.

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Eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet.
Eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet.Getty Images/iStockphoto

Darf eine Berliner Lehrerin ein Kopftuch tragen? Dieses mit großen Emotionen behaftete Thema bewegt die Berliner schon seit vielen Jahren. Die Meinung spaltet Elternschaft und Lehrerkollegien, aber auch die Politik. Diverse Gerichte haben dazu bereits geurteilt. Nun brachte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt Klarheit.

Die Erfurter Richter sahen in dem Kopftuchverbot eine Benachteiligung wegen der Religion. Das im Berliner Neutralitätsgesetz verankerte pauschale Kopftuchverbot verstoße gegen die Verfassung. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, sei nach Einschätzung der Richter ein generelles, präventives Verbot zum Erhalt des Schulfriedens nicht rechtens. Die bisherige Regelung verletze die Religionsfreiheit der Lehrer.

Hintergrund ist eine Klage einer Informatikerin muslimischen Glaubens, die als Quereinsteigerin in den Berliner Schuldienst aufgenommen werden und dort IT-Unterricht geben wollte. Zum Vorstellungsgespräch trug sie Kopftuch, das sie auch im Unterricht nicht ablegen werde. Sie wurde nicht eingestellt. Die Frau klagte vor dem Landesarbeitsgericht. Dieses stellte im November 2018 fest, dass sie diskriminiert worden sei und sprach ihr deshalb eine Entschädigung von anderthalb Monatsgehältern zu: rund 5159 Euro. In der Urteilsbegründung verwies die Richterin auf das Bundesverfassungsgericht, das sich gegen ein pauschales Kopftuchverbot ausgesprochen hat. Ein Verbot könne es nur geben, wenn der Schulfrieden gefährdet sei. Das Land Berlin ging in Revision. Nun musste sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit dem Fall befassen und dabei eine höchstrichterliche Entscheidung zum Berliner Neutralitätsgesetz treffen.

Auf dem Neutralitätsgesetz basierte die damalige Entscheidung, die Informatikerin nicht einzustellen. Das Gesetz verbietet Lehrern, Polizisten und Justizbediensteten, im Dienst religiöse Symbole offen zu tragen. Betroffen sind sowohl Kopftuch als auch Kreuz und Kippa. Immer wieder gab es Klagen gegen das Gesetz, immer wieder musste das Land Berlin Entschädigung bezahlen.

Auch deswegen ist das Gesetz in der Berliner Politik seit Jahren hoch umstritten. Entsprechend divers fielen die Reaktionen auf das Erfurter Urteil aus. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), klare Verfechterin des Kopftuchverbots, hätte sich „eine andere Entscheidung gewünscht“. Viele Schulleitungen hätten ihr berichtet, dass es ihnen in einer auch religiös so vielfältigen Metropole wie Berlin wichtig sei, „dass die Lehrkräfte neutral auftreten“. Sie hätten die Sorge, dass ansonsten Konflikte in die Schulen hineingetragen werden. Scheeres sagte: „Ich betone, es geht hier immer auch um das Wohl der Schülerinnen und Schüler.“ Ihre Verwaltung wolle jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, ob sie ihrerseits Verfassungsbeschwerde einlegen.

Die Senatsbildungsverwaltung, die in Erfurt erneut von der Berliner Rechtsanwältin, Menschenrechtlerin und Moscheegründerin Seyran Ates vertreten wird, stützt sich unter anderem auf ein Gutachten des hessischen Juristen Wolfgang Bock. Durch ein Kopftuch werde der Schulfrieden gestört und „die negative Religionsfreiheit der muslimischen Schülerinnen“ verletzt, sagt er. Mit „negativer Religionsfreiheit“ ist die Freiheit gemeint, einen religiösen Glauben nicht haben zu müssen. Immer wieder berichten Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleiter von Mobbing durch Mitschüler, wenn etwa Mädchen ihre Haare offen tragen.

Einer der schärfsten Kritiker innerhalb der rot-rot-grünen Koalition ist Dirk Behrendt, als Justizsenator auch für Antidiskriminierung zuständig. Immer wieder lief er Sturm gegen das Neutralitätsgesetz und begrüßte die Urteile dagegen. Auf den Hinweis, dass viele Menschen nicht möchten, dass ihre Kinder von Frauen mit Kopftuch unterrichtet werden, antwortete der Grünen-Politiker in einem Interview: „Das ist natürlich eine sehr emotionale Diskussion. In Teilen der Bundesrepublik gibt es eine stark antimuslimische Stimmung, aber dem werden wir nicht nachgeben.“

Die Partei weiß Behrendt dabei hinter sich. Entsprechend freuten sich die Grünen-Abgeordneten Bettina Jarasch und Sebastian Walter über das Urteil. Die Entscheidung des Gerichts weise darauf hin, dass das Land Berlin die Grundrechte Religionsfreiheit und Gleichheitsgebot nicht hinreichend schütze, schreiben sie in einer ersten Reaktion. Nun müsse in der Koalition beraten werden, „ob das Neutralitätsgesetz in seiner bestehenden Form überhaupt aufrechterhalten werden kann. Aus antidiskriminierungspolitischer Sicht ist eine Novellierung ohnehin geboten. Wir stehen zum Neutralitätsgebot, gingen und gehen aber davon aus, dass auch kopftuchtragende Lehrerinnen dieses erfüllen“.

Anders als bei den Grünen gibt es innerhalb der Linkspartei unterschiedliche Haltungen zu Neutralitätsgesetz und Kopftuchverbot. Der rechtspolitische Sprecher Sebastian Schlüsselburg begrüßte den Spruch aus Erfurt. „Das Urteil ist eindeutig und war so auch zu erwarten. Schulen sind kein rechtsfreier Raum“, sagte er. Die Schulpolitiker der Fraktion sind dagegen traditionell für strikte Neutralität im Klassenraum.