Gemeine Sextat in Schleswig-Holstein
Zwei Soldatinnen vergewaltigt: Ex-Unteroffizier muss drei Jahre ins Gefängnis
Der 32-Jährige vergewaltigte auf einem Truppenübungsplatz zwei junge Frauen, so das Landgericht Kiel. Der Verurteilte muss nun auch Schmerzensgeld zahlen.

Wegen Vergewaltigung in zwei Fällen hat das Landgericht Kiel einen ehemaligen Unteroffizier der Bundeswehr zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Angeklagte zwei damals 18 und 22 Jahre alte Soldatinnen aus Rostock nach einem Grillfest auf dem Truppenübungsübungsplatz Todendorf (Kreis Plön) im November 2017 vergewaltigte. Drei Monate der Strafe gelten wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als verbüßt, wie der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg bei der Urteilsverkündung sagte.
Das Landgericht stützte sich bei seiner Entscheidung im Wesentlichen auf die Angaben einer Frau. Deren Schilderungen seien über das Verfahren von einer großen Aussagekonstanz geprägt gewesen, sagte der Richter. Das andere Opfer konnte sich laut Gericht aufgrund deutlich stärkeren Alkoholkonsums nicht an das Geschehen erinnern. Der Angeklagte hat die Tat bestritten, nach seiner Darstellung war es einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr gekommen. Er stand zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss. Er war damals Hauptfeldwebel, ist inzwischen aber nicht mehr bei der Bundeswehr.
Den Geschehnissen in der Nacht war ein Grillfest nach Abschluss der Schießübungen der Soldaten einer Einheit aus Mecklenburg-Vorpommern vorausgegangen. Noch in der Nacht zeigten die Frauen den Angeklagten an. Der Prozess fand weitgehend nicht öffentlich statt.
Nach Auffassung des Gerichts ging der Angeklagte nach dem Fest auf das Zimmer der beiden Soldatinnen. Beide schliefen bereits. Eine war demnach so betrunken, dass sie sich zweimal in ihr Bett übergab. Der Soldat habe das Zimmer mit dem Gefühl betreten „da geht noch was“, sagte der Vorsitzende Richter. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.
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Opfer rief aus Angst nicht um Hilfe, trat aber nach dem Täter
Eine Frau war nach Einschätzung des Gerichts zur Tatzeit unter anderem aufgrund von Alkohol kaum ansprechbar. Sie habe aus Angst, dass es noch schlimmer werde, die Augen verschlossen, sagte der Richter. Auch deshalb habe sie nicht um Hilfe gerufen, aber nach dem Mann getreten. Beide Frauen traten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf und verfolgten die Urteilsverkündung.
Neben der Haftstrafe muss der 32 Jahre alte Angeklagte den Frauen je 9000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen. Wegen materieller Kosten wie beispielsweise Fahrtkosten summierte sich die Zahl bei einem Opfer auf gut 14.200 Euro.
Während eine Frau bereits nach sechs Wochen wieder arbeitete, hatte die andere mit den Folgen der Tat „jahrelang zu kämpfen“, sagte der Richter. Sie habe unter Depressionen sowie einer post-traumatischen Belastungsstörung gelitten und zeitweise 40 Kilogramm zugenommen.
Die Kieler Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess Ende Januar drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. „Am Anfang hielt ich auch durchaus die Einlassung des Angeklagten für plausibel“, sagte die erste Staatsanwältin Barbara Grade-Matussek. Das habe sich aber im Laufe der Beweisaufnahme geändert. „Für mich war es sehr eindeutig.“
Der Verteidiger beantragte Freispruch. Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann binnen einer Woche Revision beantragt werden.