Welche Rolle spielte seine psychische Verfassung?

Würzburg-Mörder: Polizei hält islamistisches Motiv für naheliegend

Ist der Messerstecher von Würzburg ein Extremist? Die Ermittler sehen Hinweise für ein islamistisches Motiv.

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Blumen an dem Ort, an dem der Mörder mit einem Messer auf seine Opfer einstach
Blumen an dem Ort, an dem der Mörder mit einem Messer auf seine Opfer einstachdpa/Karl-Josef Hildenbrand

Im Falle des Messerstechers von Würzburg halten es die Ermittler für naheliegend, dass der Mann islamistisch motiviert war. Fraglich sei bisher allerdings, ob der Somalier in eine Terrororganisation eingebunden gewesen sei, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) am Dienstag in München. Dafür gebe es noch keine Beweise. In der Unterkunft des 24-Jährigen in Würzburg seien bisher keine derartigen Hinweise gefunden worden – gleichwohl sprächen Zeugenaussagen für einen solchen Hintergrund.

Diese Zeugen wollen während der Attacke des 24-Jährigen zweimal den Ausruf „Allahu Akbar“ gehört haben. Zudem soll der später mit einem Polizeischuss gestoppte Mann im Krankenhaus einen Hinweis auf den „Dschihad“ – also den „Heiligen Krieg“ – gegeben haben.

„Bislang sind beim Tatverdächtigen noch keine Hinweise auf Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte gefunden worden“, erklärten die Ermittler. Ein psychiatrisches Gutachten soll  klären, ob der Migrant bei der Tat schuldunfähig war und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.

Täter von Würzburg war bereits 2015 in Sachsen auffällig geworden

Der in der Vergangenheit psychisch auffällige Mann hatte am Freitag in der Würzburger Innenstadt auf Menschen eingestochen. Drei Frauen starben, sieben Menschen wurden verletzt, darunter ein elfjähriges Mädchen. Der 24-Jährige sitzt in Untersuchungshaft – wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung.

Der Tatverdächtige hatte bereits 2015 in Sachsen einen Streit, in dem ein Messer eine Rolle spielte. Bei der Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft Ende 2015 erlitten der heute 24-Jährige und sein Kontrahent leichte Schnittverletzungen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Dienstag auf Anfrage sagte. Die Verletzungen seien aber nur oberflächig gewesen und hätten keiner ärztlichen Versorgung bedurft.

Bei dem Streit ging es um die Benutzung eines Kühlschranks. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden laut Staatsanwaltschaft Anfang 2017 eingestellt, weil es den Angaben zufolge aufgrund widersprüchlicher Aussagen keinen Tatnachweis gab. Der Tatverdächtige lebte von 2015 bis 2019 in Sachsen, anschließend in Bayern.