Bundesverkehrsministerium
Wie Warnwesten: Werden Masken jetzt Pflicht im Auto?
Bald könnte es Pflicht sein, dass jeder Autofahrer zwei Masken in seinem Fahrzeug dabei hat.

Es gibt Dinge, die müssen in einem Auto einfach dabei sein. Dazu zählt eine Warnweste, ein Warndreieck – und möglicherweise bald auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen. Denn wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, plant das Bundesverkehrsministerium eine „Mitführpflicht“. Und die soll auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie gelten.
Das Blatt bezieht sich dabei auf eine Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages. Das Verkehrsministerium erklärte auf dpa-Anfrage, es prüfe, bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vorzuschlagen.
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Laut Zeitung will sich das Ministerium an den Regelungen für Warnwesten orientieren. Auch für sie gilt eine „Mitführpflicht“, Verstöße können dann mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden. In der Stellungnahme heißt es, eine solche Vorgabe sei schneller umzusetzen, als Masken für den Verbandskasten vorzuschreiben.
Sinn würde diese Maßnahme unbedingt machen. So könnte man sich und einen etwaigen Pannenhelfer eben durch das Tragen einer Maske schützen.