Kahlkopf vor Gericht rasiert! Kasse verweigert Arthritis-Medikament – wegen dieser schönen Nebenwirkung
Medikamente, die als schöne Nebenwirkung eine Glatze bekämpfen, werden von der Kasse nicht bezahlt.

Hätte der Mann (31) noch Haare, hätte er sie sich gerauft: Der Hesse war vor dem Landessozialgericht mit seiner Forderung gescheitert, die Krankenkasse für ein Medikament zahlen zu lassen, das eine den Haarwuchs fördernde Nebenwirkung hat.
Der Kläger hatte verschiedene Therapien ausprobiert, um wieder in den Besitz voller Haarpracht zu gelangen. Ohne Erfolg. Daraufhin wollte er ein Mittel bezahlt haben, das eigentlich für die Behandlung von Arthritis eingesetzt wird und als Nebenwirkung das Haupthaar verstärkt sprießen lässt.
Die Krankenkasse verwies darauf, dass Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung des Haarwuchses dienten, von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen seien, und übernahm die Rechnung nicht.
Daraufhin klagte der Mann erst vor dem Sozialgericht und, nachdem er dort rechtlich Haare gelassen hatte, vor dem Landessozialgericht. Aber auch die Richter dort rasierten sein Begehr.
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Das streitige Medikament sei bei dem Versicherten ausschließlich mit dem Ziel eingesetzt worden, den nicht mehr vorhandenen Haarwuchs zu fördern. Damit gelte es als Arzneimittel, bei dessen Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund stehe.
Der Versicherte könne sich auch nicht erfolgreich auf einen sogenannten „Off-Label-Use“ berufen. In bestimmten Fällen habe die Krankenkasse zwar auch ein Arzneimittel für die Behandlung einer Erkrankung zu gewähren, für welche das Arzneimittel nicht zugelassen sei (Off-Label).
Voraussetzung sei jedoch unter anderem, dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handele. Hiervon sei auch bei einer kompletten Glatze nicht auszugehen. „Die vom Versicherten beklagten psychischen Probleme aufgrund des Haarverlust seien mit Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie zu behandeln“, teilte das Gericht mit.