Justiz-Unfug : Weihnachtsmann-Mütze vor Gericht
Krankenversicherter wollte sich rot bezipfelt auf seiner Gesundheitskarte abbilden lassen

Foto: imago images/STPP
Hamburg - Deutschlands Richter müssen sich mit vielerlei Unfug herumschlagen. Jetzt hatte das Sozialgericht Hamburg darüber zu entscheiden, ob ein Mann auf dem Foto seiner elektronischen Patientenkarte eine Weihnachtsmann-Mütze tragen darf.
Die gesetzliche Krankenkasse hatte die Verwendung des Fotos abgelehnt, daraufhin wollte der Versicherte das Mützenbild per Eilantrag durchsetzen. Das Gericht - hanseatisch staubtrocken - erklärte dazu: Die Krankenkasse verfolge mit der Beschränkung auf Lichtbilder ohne Kopfbedeckung einen legitimen Zweck, nämlich die bessere Erkennbarkeit des Versicherten auf der Gesundheitskarte. Da sie als Versicherungsnachweis dienen soll, müsse durch das verwendete Lichtbild eine schnelle und eindeutige Identifizierung der Karteninhabers ermöglicht werden.
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Bei einem Bild mit Kopfbedeckung können nach Auffassung des Sozialgerichts im Zweifel bestimmte charakteristische Merkmale des Versicherten nicht oder nur schlecht erkannt werden, zum Beispiel die Form des Haaransatzes. Zudem sei das Tragen einer Weihnachtsmannmütze auf einem Identifikationsnachweis derart ungewöhnlich, dass Zweifel an der Echtheit der Gesundheitskarte aufkommen können.
Der verhinderte Weihnachtsmann unterlag.