Wahnsinn! Sie zahlte einst 800 Mark Kaution – jetzt bekommt Mieterin 115.000 Euro zurück
Natürlich rückt die Wohnungsgesellschaft das Geld nicht freiwillig raus.

Das Geld von gestern ist heute schon viel weniger wert. In Zeiten wie diesen, in denen die hohe Inflation jeden noch so guten Zinssatz auffrisst, macht diese Erfahrung fast jeder. Fast jeder? Eine Frau in Köln hat ihre Kohle auf wundersame Weise exorbitant vermehrt. Sie zahlte einst 800 Deutsche Mark (DM), umgerechnet rund 400 Euro, als Kaution für die Mietwohnung. Nun stehen ihr 115.000 Euro Rückzahlung zu. Wie das geht, warum die Wohnungsgesellschaft das Geld nicht rausrücken will und was der Richter dazu sagt, lesen Sie hier.
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Es ist zweifelsohne ein spektakulärer Fall, den das Amtsgericht Köln Mitte September zu verhandeln hatte. Die Eltern der Klägerin mieteten 1960 eine Kölner Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft. Sie zahlten vereinbarungsgemäß eine Kaution in Höhe von 800 DM.
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Kaution in Aktien angelegt: Kursgewinne stehen Mieterin zu
Dieses Geld wurde von der beklagten Wohnungsgesellschaft wie im Mietvertrag vorgesehen durch einen Treuhänder verwaltet und in Aktien angelegen. Der Mietvertrag legte weiter fest, dass nach Ende des Mietverhältnisses nach Wunsch der Vermieterin die Aktien oder der Nominalwert von 800 DM auszuzahlen sind.
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Und dann passierte das: Über all die Jahre stieg der Wert der Aktien. Und das nicht wenig. Als die Klägerin 2018 das Mietverhältnis kündigte, bestand sie auf die Herausgabe der Aktien, die mittlerweile den stolzen Wert von 115.000 Euro aufwiesen. Doch die Wohnungsgesellschaft stellte sich quer. Sie leistete einen Betrag von 409,03 Euro und berief sich auf das im ursprünglichen Mietvertrag enthaltene Wahlrecht.
Aktien der Kaution sind heute 115.000 Euro wert
Das ist unzulässig, bestätigte in der Verhandlung das Amtsgericht Köln (Urt. v. 19.7.2022, AZ: 203 C 199/21). Soweit der damalige Mietvertrag ein Wahlrecht der Wohnungsgesellschaft vorsah, sei dies wegen der Regelung des § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten unwirksam, so das AG Köln.
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Nun muss die Wohnungsgesellschaft also die Kohle rausrücken. Aus 800 Mark ist die stattliche Summe von 115.000 Euro geworden. Geld, das die Klägerin sicher gut brauchen kann in Zeiten, in denen alles immer teurer wird.