Ein Blaulicht der Polizei (Symbolfoto).
Ein Blaulicht der Polizei (Symbolfoto). dpa/Christophe Gateau

Wie irre ist das denn? Im Polizeipräsidium im ostwestfälischen Bielefeld herrscht schon wieder Unruhe. Es geht um Nötigung und Körperverletzung - und zwar innerhalb eines Polizeiwagens. Ein 50 Jahre alter Beamter hatte während der Fahrt den Sicherheitsgurt seiner jungen Kollegin gelöst und gebremst. Die Staatsanwaltschaft hat sich dem Fall angenommen.

Polizist rastet auf Streife aus

Man kann sich die Situation kaum vorstellen. Auf Streife saß der männliche Polizist am Steuer des Polizeiautos. Seine Kollegin soll währenddessen auf dem Beifahrersitz gesessen und sich intensiv ihrem Smartphone gewidmet haben, woran der ältere Beamte sich gestört haben soll. Nach dreimaliger Aufforderung das Handy wegzustecken soll es dann zum Ausraster gekommen sein: Der 50-Jährige griff neben sich, öffnete den Sicherheitsgurt seiner Kollegin und trat auf die Bremse.

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Die Frau flog dabei nach vorne, erlitt aber glücklicherweise keine äußeren Verletzungen. Ein Arzt diagnostizierte laut Westfalen-Blatt allerdings den Verdacht auf eine Gehirnerschütterung. Wie schnell der Streifenwagen zu dem Zeitpunkt fuhr, ist nicht übermittelt.

Eine Anzeige erstattete die Polizistin nicht, meldete den Vorfall aber bei ihrem Vorgesetzten. Dadurch leitete die Behörde von Amtswegen Ermittlungen ein. „Die Staatsanwaltschaft Bielefeld prüft den Fall“, erklärte eine Polizeisprecherin den lokalen Medien. Sollten weitere Ermittlungen in dem Fall nötig werden, würden diese aus Neutralitätsgründen vom Polizeipräsidium in Münster geführt werden. 

Polizist in den Gewahrsamsdienst versetzt

Während der Polizistin Hilfsangebote unterbreitet wurden, wurde ihr 50 Jahre alter Kollege von der Straße in den Gewahrsamsdienst versetzt. Laut Westfalen-Blatt habe er die Tat gestanden. Ihm seien die Nerven durchgegangen, soll er zu Protokoll gegeben haben, er habe nie die Frau verletzen wollen. 

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Welche Konsequenzen auf ihn warten, ist noch unklar. Neben der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft droht dem Polizisten auch ein Disziplinarverfahren.