Medienbericht

Nachspielzeit im Metzelder-Prozess: Die Staatsanwaltschaft will sein Handy

Einen Tag nach dem Kinderporno-Urteil gegen Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Ums Strafmaß geht es ihr bei diesem Schritt aber nicht.

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Christoph Metzelder mit seinen Anwälten auf der Anklagebank.
Christoph Metzelder mit seinen Anwälten auf der Anklagebank.dpa/Federica Gambarini

Nachspielzeit im Metzelder-Prozess: Einen Tag nach dem Kinderpornografie-Urteil gegen den ehemaligen Profifußballer Christoph Metzelder soll die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft einem Medienbericht zufolge Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt haben. „Focus Online“ berichtete am Freitag unter Berufung auf Justizkreise, die Anklagebehörde gehe mit ihrer Berufung nicht gegen das Strafmaß vor. Stattdessen beantrage die Staatsanwaltschaft die nachträgliche Einziehung von Metzelders Handy.

Dem Bericht zufolge will die Staatsanwaltschaft das Mobiltelefon des 40-Jährigen, auf dem die Ermittler 297 kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden hatten, als Tatmittel beschlagnahmen lassen. Das sei nur möglich, wenn die Strafverfolger gegen das Urteil vorgingen. Laut "Focus Online"-Informationen will Metzelder der Beschlagnahmung nicht widersprechen.

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Der ehemalige Nationalspieler wurde am Donnerstag wegen der Weitergabe und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Dateien vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Metzelder zeigte sich im nur eintägigen Verfahren geständig.