Ein homosexuelles Ampelpärchen im Münchner Gärtnerplatzviertel: Ein Bürger fühlte sich dadurch gestört.
Ein homosexuelles Ampelpärchen im Münchner Gärtnerplatzviertel: Ein Bürger fühlte sich dadurch gestört. imago

Gleichgeschlechtliche Menschen, Hand in Hand: In Großstädten wie Berlin oder München gehören sie zum alltäglichen Straßenbild, doch manche Leute können sich einfach nicht damit abfinden, dass Homosexualität offen gezeigt wird. Im Münchner Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel hatte man anlässlich des Christopher-Street-Days 2015 erstmals homosexuelle Ampelpärchen eingesetzt, die an Fußgängerampeln schwule und lesbische Paarmotive zeigen. Seit 1. Juli 2019 sind sie an sechs Übergängen im Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel fest installiert.

Daran störte sich ein Münchner und klagte dagegen. Unter anderem argumentierte er laut BR damit,„ seine minderjährige Tochter werde durch die Ampelpärchen politisch mit von ihm unerwünschten Inhalten indoktriniert“. Die Sichtweise dahinter: Homosexualität sei nicht normal, die Behörden müssten Kinder davor schützen, dazu verführt zu werden, lesbisch oder schwul zu werden.

Richter sehen Homo-Ampelpärchen als „Botschaft der Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen“

Das sahen die Richterinnen und Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) allerdings anders und wiesen die Klage ab. Die Rechte des Klägers würden nicht verletzt, teilten Stadt und Gericht am Dienstag mit. Der Kläger habe nicht geltend machen können, in seinen Rechten verletzt zu sein. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg.

Laut VGH ergaben sich „keine Tatsachen, die die Verletzung einer eigenen Rechtsposition beziehungsweise einen Anspruch des Klägers möglich erscheinen lassen“, zitierte die Stadt das Gericht. Die Piktogramme sollten „ersichtlich eine Botschaft der Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen senden, aber auch eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft zu Toleranz gegenüber Menschen mit abweichender sexueller Orientierung“.

Homo-Ampelpärchen erstmals 2015 in Wien

Die Reaktionen auf das Urteil waren überwiegend positiv. „Ich freue mich sehr über die jetzt endgültige Abweisung der Klage. München ist weltoffen, vielfältig und tolerant – genau dafür stehen auch die Ampelpärchen“, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Im Netz wurden unter anderem die „kruden Sichtweisen“ des Klägers kritisiert.

Homosexuelle Ampelpaare setzen auch in anderen Städten Zeichen für mehr Toleranz. Die Ampel-Zeichen waren 2015 in Wien anlässlich des Eurovision Song Contests und des Life Balls als Benefiz-Veranstaltung für HIV-Infizierte montiert worden und wurden vielerorts kopiert.