Urteil: Schüsse auf Katze keine Tierquälerei
In erster Instanz wurde der Mann aus Hessen wegen Tierquälerei verurteilt. Nun blieb nur noch Sachbeschädigung übrig.

Diese Urteil geht jedem Katzenbesitzer an die Nieren. Am Mittwoch hat das Frankfurter Landgericht im Fall eines Mannes entschieden, der mit dem Luftgewehr auf die Katze seiner Nachbarin geschossen hatte. In einem ersten Prozess wurde der Mann wegen Tierquälerei zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Doch er legte Berufung ein - und bekam nun Recht! Der Schuss auf die Katze wurde nun nur als „Sachbeschädigung“ gewertet.
Rückblick: Der Angeklagte aus dem hessischen Eppenheim befand sich in einem schon länger schwelenden Nachbarschaftsstreit mit der Katzenbesitzerin. Als bei einer Röntgenuntersuchung der Katze dann ein geschoss gefunden wurde, das aus dem Luftgewehr des Angeklagten stammte, kam es zur Anzeige.
In erster Instanz wurde er wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 16.100 Euro verurteilt. Diese reduziert sich nun auf knapp 2000 Euro, da nur noch der Vorwurf der Sachbeschädigung übrig bleibt.
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Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass ein Schuss aus einem Luftgewehr laut einem tierärztlichen Gutachten lediglich ein „leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung“ des Tieres darstelle. Für eine Verurteilung wegen Tierquälerei müssten allerdings „erhebliche Schmerzen“ vorliegen, hieß es in der Urteilsbegründung.