Einreise-Regeln

Urlauber mit Zweitwohnsitz müssen Mecklenburg-Vorpommern verlassen

Das Bundesland schränkt die Einreise-Regeln weiter ein. Personen, die einen Zweitwohnsitz haben, müssen diesen bis Freitag nächster Woche verlassen.

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Personen mit Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern müssen diesen verlassen (Symbolbild). 
Personen mit Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern müssen diesen verlassen (Symbolbild). Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Wegen der bundesweit hohen Corona-Infektionszahlen schränkt Mecklenburg-Vorpommern die Regeln zur Einreise in das Küstenland weiter ein. Wer aus einem anderen Bundesland kommt und einen Zweitwohnsitz im Nordosten hat, muss diesen bis spätestens Freitag nächster Woche verlassen, wie die Landesregierung in Schwerin am frühen Samstagmorgen mitteilte. Dies gelte auch für Dauercamper, Kleingartenpächter sowie Bootseigentümer aus anderen Bundesländern.

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„Wir sind das Land mit den härtesten Reisebeschränkungen. Und dazu stehen wir“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag im Landtag in Schwerin. „Wenn wir all das nicht tun, dann wird es auch keinen Sommerurlaub in MV geben können“, betonte die Regierungschefin.

Seit November sind Hotels und Pensionen in dem bei Touristen beliebten Bundesland wieder geschlossen. Längere Urlaubsaufenthalte und selbst Tagesausflüge aus anderen Bundesländern sind bereits seit Monaten grundsätzlich verboten. Ausnahmen soll es nach Angaben der Landesregierung nach wie vor für Besuche der Kernfamilie geben. Dazu zählen etwa Eltern, Kinder und Geschwister.