In Freiheit: Daniel Saldana (r), gibt George Gascon, dem Staatsanwalt von Los Angeles, die Hand – sein Anwalt Mike Romano steht in der Mitte.
In Freiheit: Daniel Saldana (r), gibt George Gascon, dem Staatsanwalt von Los Angeles, die Hand – sein Anwalt Mike Romano steht in der Mitte. Uncredited/Staatsanwaltschaft LA/AP/dpa

33 Jahre nach seiner Verurteilung wegen versuchten Mordes ist ein Häftling im US-Bundesstaat Kalifornien für unschuldig erklärt und freigelassen worden.

Daniel Saldana – inzwischen 55 Jahre alt – sei damals zu Unrecht hinter Gitter geschickt worden, sagte der Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles, George Gascón, vor der Presse. Das Rechtssystem habe in seinem Fall versagt, erklärte George Gascón (69) vor Journalisten.

Saldana war 1990 zu 45 Jahren bis lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Zwei weitere Personen standen damals mit dem 22-Jährigen vor Gericht. Sie sollen in Los Angeles auf sechs Highschool-Schüler in einem Fahrzeug geschossen haben, die für Bandenmitglieder gehalten wurden.

Zwei der Opfer wurden verletzt, niemand kam ums Leben. Saldana beteuerte stets seine Unschuld. Es nützte ihm jahrelang nichts.

Entlastende Aussage wurde erst im Februar 2023 an Behörden übermittelt

Bei einer Anhörung im Jahr 2017 gab einer der Mitverurteilten an, er sei für die Schüsse verantwortlich und Saldana gar nicht am Tatort gewesen. Diese entlastende Aussage sei allerdings damals nicht weitergeleitet worden, sondern erst im Februar 2023 an die Behörden übermittelt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Er sei dankbar, am Leben zu sein, sagte Saldana nach seiner Freilassung vor Journalisten – umgeben von seiner Familie. Es war ein Kampf, jeden Tag aufzuwachen in dem Wissen, dass man unschuldig in einer Zelle eingesperrt sei, so Saldana.

„Man wacht auf und da bin ich nun, eingesperrt in einer Zelle und schreie um Hilfe, ohne das Rechtssystem zu kennen oder die Mittel oder das Geld oder irgendetwas in der Art zu haben. Aber ich wusste einfach, dass dieser Tag kommen würde“, sagte Saldana erleichtert. Ob der Ex-Häftling wegen seiner langen Inhaftierung auf Schadenersatz klagen wird, ist noch nicht bekannt.