In dieser Trümmerwüste in Köln starben zwei Menschen, das Stadtarchiv erlitt unwiederbringliche Verluste.
In dieser Trümmerwüste in Köln starben zwei Menschen, das Stadtarchiv erlitt unwiederbringliche Verluste. Foto: dpa/Oliver Berg

Zwei Tote: Während des Baus einer U-Bahn-Strecke stürzten am 3. März 2009 das Kölner Stadtarchiv und zwei Wohnhäuser ein, zwei Menschen wurden unter den Trümmern begraben. Im Archiv gingen unersetzliche Dokumente verloren, es entstand ein Schaden von weit über 100 Millionen Euro. Zwei Bauleiter, die 2018 in einem Strafverfahren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden waren, müssen jetzt wieder vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts Köln auf. 

Ursache des Unglücks war zur Überzeugung des Landgerichts, dass eine Betonwand („Schlitzwand“) an der 27 Meter tiefen Baugrube nicht fachgerecht errichtet worden war. Sie hielt dem Grundwasser nicht stand, Wasser, Sand und Erdreich strömten in die Grube. Dadurch entstand ein Hohlraum unter den Gebäuden, sie stürzten ein. 

Nachdem die Schlitzwand durch die Abteilung „Spezialtiefbau“ im Baugrund unter Verantwortung des einen Angeklagten errichtet worden war, wurde anschließend die Grube durch die Abteilung „Ingenieurbau“ des anderen Mannes ausgehoben. Eine Übergabe der Baustelle zwischen den Abteilungen – die ohnehin nicht vorgesehen war – fand nicht statt.

Viele Zwischenfälle auf der Baustelle

Schon bei der Errichtung der Schlitzwand war es zu mehreren Zwischenfällen auf der Baustelle gekommen, bei der Baugerät und Teile der bereits errichteten Abschnitte der Wand beschädigt wurden. Entsprechend hatte das Landgericht zwar „Sorgfaltspflichtverletzungen“ der Angeklagten festgestellt, die seien aber nicht die Ursache des Einsturzes gewesen. 

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Revision. Der Bundesgerichtshof befand daraufhin, die Strafkammer des Landgerichts habe „bei der Bestimmung der die Angeklagten treffenden Sorgfaltspflichten maßgebende Umstände“ – insbesondere die gehäufte Zahl an Zwischenfällen auf der Baustelle sowie die fehlende Abstimmung der Abteilungen untereinander – außer Betracht gelassen. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss den Fall jetzt erneut verhandeln.