Tanzverbot, Filmverbot: Was an Karfreitag alles nicht erlaubt ist - SO hart werden die Verbote geahndet!
Es gibt eine Indexliste mit sage und schreibe 700 verbotenen Filmen!

Man könnte meinen, es seien Gesetze und Regeln aus einer anderen Welt: Ausgelassene Feiern am Karfreitag sind verboten, und hunderte von Filmen dürfen nicht öffentlich aufgeführt werden. Gerade noch ist eine Statistik veröffentlicht worden, nach der die Mehrheit der Deutschen nicht mehr der evangelischen oder katholischen Glaubensgemeinschaft zugehört. Dennoch prägt das religiöse Brauchtum weiterhin das Leben in Deutschland: Die meisten und höchsten Feiertage haben religiöse Anlässe, wobei die Feste von Muslimen, Juden oder anderen Religionen nicht mit offiziellen Feiertagen begangen werden.
Starten wir mit dem Tanzverbot. Dies wird tatsächlich „im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten“ kontrolliert, so ein Sprecher des Berliner Bezirks Mitte. Aus der brandenburgischen Stadt Prenzlau heißt es, Mitarbeiter des Ordnungsamts würden entsprechend kontrollieren und auch Hinweise entgegennehmen, so eine Sprecherin. Generell gilt die Feiertagsschutz-Verordnung, wonach am Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Verbot von „öffentlichen Tanzveranstaltungen“ und „musikalischen Darbietungen jeder Art“ gilt, die in Räumen mit Schankbetrieb stattfinden.
Polizei löst illegale Karfreitags-Party auf – Anzeige gegen Bar wegen Verstoß gegen Tanzverbot!
Und so zeigt ein Blick auf die Veranstaltungskalender in Berlin, dass viele Clubs am Freitag erst spät ihre Türen öffnen, oft erst gegen 22.00 Uhr. Auch in anderen Bundesländern wird kontrolliert, und notfalls hart durchgegriffen. So hat die Polizei nach Handgreiflichkeiten zwischen Gästen eine illegale Feier in einer Bar in Görlitz aufgelöst. Ein 20-Jähriger sei von vier Jugendlichen mit Faustschlägen im Gesicht verletzt worden, teilte die Polizei mit. Als Beamte am frühen Freitagmorgen in der Bar eintrafen, seien sie angefeindet worden. Erst mit Hilfe von Verstärkung habe die Lage geklärt werden können. Allen Anwesenden wurden Platzverweise erteilt. Gegen den Betreiber der Bar sei eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tanzverbot gestellt worden, das in Sachsen am Karfreitag gilt.
Was Viele nicht wissen: Auch zahlreiche Filme unterliegen dem Feiertagsverbot. Einer der bekanntesten Streifen, der Karfreitag auf dem Index steht, ist die Satire von Monty Python „Das Leben des Brian“. Weitere Filme, die Karfreitag nicht in Kinos gezeigt werden, sind unter anderen Ghostbusters, The Rocky Horror Picture Show, Heidi, Mary Poppins oder Lammbock. Im Fernsehen könnten sie allerdings gezeigt werden, auch bei Streaming-Anbietern sind diese Filme nicht gesperrt. Tatsächlich gibt es eine lange Liste von 700 Filmen, die die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Index gestellt hat. Diese dürfen nicht gezeigt werden, weil sie „dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist“. Allerdings stammt diese Verordnung aus dem Jahre 1952, und dementsprechend sind die meisten Filme auf der Liste uralt.