Update: Starkoch Alfons Schuhbeck muss in den Knast
2,3 Millionen Euro Steuern soll der TV-bekannte Unternehmer hinterzogen haben.

Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 73-Jährigen am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Der Mitbeklagte wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht blieb bei Schuhbeck unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zwei Monate gefordert hatte. Schuhbecks Verteidiger hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. Bei dem Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert.
Sein Anwalt wollte ihn im Prozess reinwaschen, doch Starkoch Alfons Schuhbeck hatte Vorwürfe gegen ihn zu großen Teilen überraschend selbst gestanden. Aber sein Geständnis bewahrte ihn nicht vor dem Gefängnis!
Donnerstag war der Tag der Entscheidung am Landgericht München I: Jetzt ist klar, der 73-Jährige muss in Haft. Die Rechtslage ist in solchen Fällen eigentlich eindeutig: Eine Haftstrafe droht bereits bei weniger schweren Fällen, bei Beträgen von mehr als 50.000 Euro, die rechtlich als „besonders schwere Steuerhinterziehung“ gilt. Eine Freiheitsstrafe ist zwingend bei Beträgen von über einer Million Euro. Darum wurde Uli Hoeneß 2014 zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, obwohl der FC Bayern-Ehrenpräsident zuvor Selbstanzeige gestellt hatte. Dessen Steuerschuld belief sich auf einen Betrag von 28,5 Millionen Euro.
Bewährungsstrafe bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro nicht mehr möglich
Schubeck wird vorgeworfen, rund 2,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung plant die zuständige Kammer des Landgerichts München I auch das Urteil gegen den wegen Steuerhinterziehung in Höhe von gut 2,3 Millionen Euro angeklagten Schuhbeck.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind ab Steuerhinterziehungen von einer Million Euro und mehr in der Regel keine Bewährungsstrafen mehr möglich. Schuhbeck hat in dem seit drei Wochen laufenden Verfahren die Vorwürfe nach anfänglichem Abstreiten weitestgehend gestanden.