Eine vierfache Mutter musste sich vor dem Landgericht Zwickau verantworten.
Eine vierfache Mutter musste sich vor dem Landgericht Zwickau verantworten. dpa/Sebastian Kahnert

In einem Streit um 35 Euro soll eine vierfache Mutter ihr vier Monate altes Baby aus dem Fenster gestürzt haben. Wegen einer Gewalttat musste sich die vierfache Mutter am Donnerstag vor dem Landgericht Zwickau verantworten. „Es war ein Unfall“, ließ die 23-Jährige zum Prozessauftakt über ihren Anwalt erklären. Ihr sei schlecht geworden und das Kind aus den Händen geglitten. Nachfragen des Gerichts wollte sie nicht beantworten. Überraschend fällte das Landgericht bereits am ersten Verhandlungstag ein Urteil. 

Sechs Meter tief auf einen betonierten Weg gestürzt

Die Anklage geht von einer Gewalttat aus. Demnach hatte es an jenem Tag im Juni 2020 an dem Wohnhaus in Auerbach im Vogtland in Sachsen lautstarken Streit gegeben. Dabei soll es um eine Zahlung von 35 Euro gegangen sein. „Aus Wut und Verärgerung“ habe die Mutter dann das Kind aus dem Fenster gehalten und fallen gelassen. Es sei mindestens sechs Meter tief auf einen betonierten Weg gestürzt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat die Frau aus niederen Beweggründen gehandelt.

Das damals erst vier Monate alte Mädchen überlebte schwer verletzt. Es erlitt mehrere Brüche, eine Gehirnerschütterung, ein Bauchtrauma und eine Nierenprellung.

Anwohner berichteten vor Gericht, dass sie mittags durch lauten Tumult auf der Straße aufgeschreckt worden seien. Worum es gegangen sei, habe er nicht verstanden, sagte ein Zeuge. Er habe die Polizei rufen wollen, als er plötzlich ein kleines Bündel fallen gesehen und einen dumpfen Aufschlag gehört habe. Eine Seniorin erzählte, sie habe gesehen wie jemand das Baby über den äußeren Fensterstock hinaus hielt und es dann herunterfiel. „Ich konnte das gar nicht fassen“, sagte sie. „Ich glaube, sie hat es fallen gelassen.“

Auch der Ehemann der Angeklagten war am Donnerstag als Zeuge geladen, verweigerte aber die Aussage. Nach eigenen Angaben ist die 23-Jährige verheiratet und hat drei weitere Kinder im Alter zwischen 8 Monaten und 8 Jahren. Sie stammt laut Gericht aus Rumänien und lebt seit drei Jahren in Deutschland. 

Ein Hauptbelastungszeuge war für das Gericht nicht erreichbar 

Überraschend fiel dann noch am Donnerstag das Urteil: Das Landgericht Zwickau sprach die Frau der fahrlässigen Körperverletzung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Über das Urteil noch am ersten Verhandlungstag hatte zunächst die „Freie Presse“ berichtet.

Ursprünglich waren für das Gerichtsverfahren weitere Termine im Oktober geplant. Doch ein Hauptbelastungszeuge war für das Gericht nicht erreichbar, so dass es noch am Donnerstag sein Urteil gesprochen hat. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte auf schwere Körperverletzung und zweieinhalb Jahre Haft plädiert.