Lebenserhaltende Maßnahmen
Sterbenskranke Pippa (5): Ärzte wollen Behandlung beenden – Mutter wendet sich an Menschenrechts-Gericht
Britische Gerichte haben wiederholt geurteilt, dass Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden dürfen. Die Mutter will sie zuhause pflegen.

Im Kampf um das Leben ihrer sterbenskranken Tochter Pippa (5) setzt eine britische Mutter nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie habe das Straßburger Gericht gebeten, in den Fall einzugreifen, sagte Paula Parfitt am Mittwoch der Nachrichtenagentur PA. Britische Gerichte haben wiederholt geurteilt, dass Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden dürfen. Sie haben keine Hoffnung mehr, das Leben des Mädchens zu retten, das seit gut zwei Jahren mit schweren Hirnschäden in einem Londoner Krankenhaus liegt.
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„Ich habe einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestellt“, sagte Parfitt. Sie wisse zwar nicht, ob das Gericht den Fall anhören werde. „Aber ich muss alles tun, was ich kann für Pippa, und ich könnte gewinnen.“ Die alleinerziehende Mutter will ihre Tochter zu Hause pflegen. Wie das Straßburger Gericht auf Anfrage mitteilte, genehmigte es am Montagabend eine einstweilige Maßnahme, um ein Ende von Pippas Behandlung vorerst zu verhindern. Eine solche Maßnahme wird vom Gericht gewährt, wenn es die Gefahr sieht, dass eine schwerwiegender Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention geschehen könnte. Der Antrag in dem Fall werde zu gegebener Zeit geprüft, hieß es.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Sie sind keine Organe der Europäischen Union.
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