Stealthing! Mann lässt beim Sex heimlich das Kondom weg. Das kann Vergewaltigung sein!
Wer heimlich gegen den Willen des Partners beim Geschlechtsverkehr kein Kondom benutzt, macht sich einer Sexualstraftat schuldig.

Der Sex ist einvernehmlich, doch dann wird das Kondom heimlich weggelassen oder wieder abgezogen. Gegen den Willen des Partners. Damit kann das Liebesspiel zum Verbrechen werden.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Beschluss (Az.: 3 StR 372/22) ausgeführt und sich damit erstmals ausführlich zum Phänomen des „Stealthing“ („stealth“, zu Deutsch Heimlichkeit) geäußert. Dabei täuschen Männer ihrer Sexpartnerin oder ihrem Sexpartner vor, ein Kondom zu nutzen.
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Konkret ging es um den Fall eines IT-Fachmanns. Bevor es zum Geschlechtsverkehr kam, hatte er ein Kondom aus einer Kommode geholt, es vor den Augen seiner Sexualpartnerin aus der Verpackung genommen und so getan, als würde er es benutzen. Die Frau drehte sich um und sah deswegen nicht, dass er es doch nicht übergestreift hatte. Der Mann hatte heimlich ungeschützten Verkehr mit ihr. Ungeschützter Geschlechtsverkehr wäre für sie aber nicht infrage gekommen, gab die Frau später glaubhaft zu Protokoll.
Es wäre sogar eine Verurteilung wegen Vergewaltigung möglich gewesen
Das Düsseldorfer Landgericht habe dies zu Recht als sexuellen Übergriff gewertet, befand der BGH. Es spiele dabei auch keine Rolle, dass die Frau unmittelbar davor ungeschützten Oralverkehr mit dem Mann hatte. Entscheidend sei, ob die Frau zu dieser konkreten Handlung ihr Einverständnis gegeben habe. Davon sei nicht auszugehen. Es wäre sogar eine Verurteilung wegen Vergewaltigung infrage gekommen, erläuterte ein Sprecher der Karlsruher Richter.
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Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts trotzdem auf, aber wegen eines Formfehlers an anderer Stelle: Das Landgericht habe es versäumt, dem Mann einen notwendigen rechtlichen Hinweis zu erteilen. Das Landgericht hatte den intensiven Nutzer von Dating-Portalen wegen mehrerer Sexualdelikte zu drei Jahren Haft verurteilt. Nun muss der Fall in Düsseldorf neu verhandelt werden.