Der Angeklagte Alexander Falk (r), einer der Erben des gleichnamigen Stadtplan-Verlags, zusammen mit seinem Verteidiger Daniel Wölky im Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts.
Der Angeklagte Alexander Falk (r), einer der Erben des gleichnamigen Stadtplan-Verlags, zusammen mit seinem Verteidiger Daniel Wölky im Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts. Foto: dpa/Arne Dedert

Der Stadtplanerbe Alexander Falk ist wegen der Beteiligung an einem Attentat auf einen Frankfurter Rechtsanwalt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main befand den Unternehmer am Donnerstag der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Falk hatte stets seine Unschuld beteuert.

In dem Verfahren ging es um den Anschlag auf einen Frankfurter Rechtsanwalt im Jahr 2010. Dem Mann wurde dabei ins linke Bein geschossen; er wurde schwer verletzt. Falk soll einen gesondert verfolgten Mittelsmann 2009 mit dem Angriff beauftragt haben. Hintergrund soll laut Anklage eine Schadenersatzklage gewesen sein, die der Anwalt gegen Falk vorbereitet haben soll.

Angeklagt war Falk wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Allerdings fielen im Laufe der Verhandlung mehrere zentrale Beweise der Staatsanwaltschaft in sich zusammen. Der Prozess nahm viele Wendungen und zog sich lange hin, unter anderem weil sich der Hauptbelastungszeuge Etem E. bei seinen Vernehmungen vor Gericht selbst widersprach.