Fragen und Antworten

Sommerurlaub an der Ostsee gerettet! „Ab sofort kann gebucht werden“ – Was Sie jetzt wissen müssen

Gute Nachrichten für alle, die jetzt dringend Erholung brauchen.

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Holt die Strandkörbe raus: Der Sommerurlaub an der Ostsee ist gerettet.
Holt die Strandkörbe raus: Der Sommerurlaub an der Ostsee ist gerettet.imago

Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet. Ab sofort könne gebucht werden, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstagabend nach einer Sitzung des Kabinetts. Die Gastronomie in dem Bundesland darf von Pfingstsonntag an wieder öffnen - außen und innen.

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Ostsee-Urlaub für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper eine Woche eher

Vom 7. Juni an dürfen auch alle Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Zuletzt hatte die Landesregierung für Irritationen gesorgt, als sie seit 1. Mai nur vollständig geimpften Zweitwohnungsbesitzern und Tagestouristen die Einreise erlaubt hatte. 

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Was Sie jetzt rund um den Urlaub an der Ostsee wissen müssen – die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Bekomme ich denn jetzt noch ein Hotel oder eine Ferienwohnung?

Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) hob hervor, dass es keine Begrenzung für die Belegung der Hotels wie vor einem Jahr gebe. Dennoch: In Mecklenburg-Vorpommern wird es schon wieder eng. Zwar ist die offizielle Öffnungs-Erlaubnis noch keine 24 Stunden alt. Dennoch sind viele Hotels und Ferienwohnungen für den Sommer bereits ausgebucht.  „Wir stellen auf Basis aktueller Umfragen eine hohe Nachfrage nach Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern fest“, sagte Landestourismusverbands-Geschäftsführer Tobias Woitendorf. Rund 60 Prozent der Kapazitäten seien gebucht: „Wir gehen nun von einer raschen Zunahme der Buchungen aus.“

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Ab nach Ahlbeck: Das ist ab dem 14. Juni auch für Ostsee-Touristen wieder möglich.
Ab nach Ahlbeck: Das ist ab dem 14. Juni auch für Ostsee-Touristen wieder möglich.imago

Wie wird der Sommerurlaub an der Ostsee aussehen?

Es wird kein Sommerurlaub wie in den Jahren vor der Corona-Krise geben, so viel ist klar. Viele Hygienekonzepte von Tourismus-Anbietern in Mecklenburg- Vorpommern stehen schon, andere arbeiten mit Hochdruck daran. Es wird weiterhin gelten: Abstand, Maske und Schnelltests stehen auf der Tagesordnung, letztere entfallen nur für bereits durchgeimpfte Urlauber. Alle anderen sollen sich zweimal pro Woche testen lassen müssen. Im Einzelhandel und in der Außengastronomie sollen dann dafür keine tagesaktuellen Tests mehr nötig sein.

Ansonsten soll es so „normal wie möglich“ werden. Die Außen- und Innengastronomie in Mecklenburg-Vorpommern kann von Pfingstsonntag an wieder öffnen. Zwei Tage danach sollen viele derzeit noch geschlossene Geschäfte im Bundesland wieder öffnen können. Am 25. Mai sollen ebenfalls weitere körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios wieder ihren Betrieb aufnehmen dürfen. Pünktlich zum Urlaubsstart hat also alles wieder offen, was das Touristen-Herz begehrt.

Vom 7. Juni an soll es auch erste Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport mit Test geben. „Weitere Auflagen sind im Detail festzulegen“, heißt es dazu in einer gemeinsamen Erklärung von Landesregierung, Kommunen und weiteren Partnern. Vom 10. Juni an können vier größere Klassik-Open-Airs starten, wenn die Inzidenz in der Region unter 100 liegt. Das sind die Schlossfestspiele Schwerin, die Schlossgartenfestspiele Neustrelitz, die Klassiknacht im Rostocker Zoo und das Kinder- und Familienfest der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern im Schlosspark Hasenwinkel (Nordwestmecklenburg).

Dürfen Kinder mit an die Ostsee?

Ja! Zunächst hatte es Verwirrungen gegeben, da eine neue Verordnung des Bundeslandes vorgesehen hatte, nur geimpften Personen die Einreise zu erlauben. Das gilt am dem 14. Juni eh nicht mehr. Außerdem: Für Kinder gibt es aber gar keinen zugelassenen Impfstoff. Aber: Es handelt sich offenbar um ein Versehen in der geänderte Verordnung. Die Pressestelle der Staatskanzlei in Schwerin erklärte  auf Nachfrage des „Merkur“, Kinder müssen in dieser nicht zwingend nochmal erwähnt werden. Denn: In früheren Versionen der Verordnungen zur Corona-Krise sei bereits erklärt worden, „dass Kinder unter 14 Jahren“ von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen seien.