Neues Urteil des BGH
So können sich Berliner Mieter besser gegen Mieterhöhungen wehren!
Wenn Berliner Vermieter wegen einer Modernisierung die Miete erhöhen wollen, müssen sie jetzt mehrere Hürden überwinden.

Wohnungsnot und hohe Mieten sind leider der neue Alltag in Berlin. Wer bezahlbaren Wohnraum braucht, sucht teilweise monatelang und findet am Ende doch nichts. Mieter müssen sich zudem immer wieder mit Mieterhöhungen rumschlagen. Doch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist immerhin ein kleiner Trost: Vermieter, die nach einer Modernisierung draufschlagen wollen, haben es künftig schwieriger!
Das Urteil des BGH dürfte Mieter freuen und Vermieter ärgern
Am Dienstag veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) ein neues Urteil: Wenn ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete erhöht, muss er seinen Mietern ab sofort alle Details offenlegen – vor allem dann, wenn er Drittmittel für die Umbaumaßnahmen bezogen hat. Das heißt, wenn sich der Vermieter staatliche Förderungen hat auszahlen lassen, darf er das nicht mehr verheimlichen.
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Der Grund: Wenn der Eigentümer schon von anderer Stelle Geld bezogen hat, darf er nicht die volle Summe von seinen Mietern verlangen. Die Änderung soll dazu dienen, dass Mieter in Zukunft besser prüfen können, ob sie vielleicht gegen die Mieterhöhung vorgehen können – und ob diese überhaupt plausibel ist. Mit dem BGH-Urteil wird insgesamt für weniger Willkür in Sachen Mieterhöhung gesorgt.

Ursprünglich ging es um einen Fall in Wedding
Der Beschluss folgt auf einen konkreten Fall in Wedding. Ein Mieter hatte nach einer Mieterhöhung gegen seinen Vermieter geklagt – und gewann vor dem Amtsgericht. Der Vermieter ging in Berufung, scheiterte damit aber am Landgericht Berlin. Jetzt wies auch der BGH den Vermieter zurück.
Doch was hatte der Vermieter falsch gemacht? In der Erklärung zur Mieterhöhung war kein Wort darüber zu finden, dass der Eigentümer Drittmittel für die Sanierung genutzt hatte. Dabei verriet er in einem anderen Schreiben zu den Bauarbeiten, dass er Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energieeffiziente Maßnahmen beantragen wolle. Dem Kläger kam das Ganze merkwürdig vor – und am Ende bekam er recht.