Rebellion trotz Sinnhaftigkeit

Gurte, Rauchen, Volkszählung und Masernimpfung: So haben die Deutschen auf frühere Pflichten und Verbote reagiert

Der Wunsch nach Selbstbestimmung ist tief in uns verwurzelt. Bei so manchem löst er bei staatlich verordneten Regeln Rebellion aus. 

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Die Masernimpfung ist mittlerweile für bestimmte Gruppen obligatorisch. 
Die Masernimpfung ist mittlerweile für bestimmte Gruppen obligatorisch. dpa/Marius Becker

Seit Menschengedenken regeln Pflichten und Verbote das gesellschaftliche Zusammenleben. Doch was den einen unverzichtbar erscheint, löst bei anderen Trotz und Widerstand aus – wie im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Unter dem Eindruck der prekären Lage wird der Ruf nach einer allgemeinen Impfpflicht immer lauter. Vier Beispiele, wie die Gesellschaft auf frühere Pflichten und Verbote reagiert hat. 

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GURTPFLICHT: Als der Gesetzgeber das Anlegen des Sicherheitsgurtes auf Vordersitzen Anfang 1976 in Westdeutschland (1980 im Osten) obligatorisch macht, geht zunächst ein Aufschrei der Empörung durch die Reihen bundesdeutscher Autofahrer. Darf der Staat mündige Bürger zum Anschnallen verpflichten?

Anschnallen, bitte! Beim Fahren ohne Gurt, auch auf dem Rücksitz, werden Autofahrer und -insassen zur Kasse gebeten. 
Anschnallen, bitte! Beim Fahren ohne Gurt, auch auf dem Rücksitz, werden Autofahrer und -insassen zur Kasse gebeten. dpa

Dass die Überlebenschancen bei einem Unfall erwiesenermaßen deutlich größer sind, beeindruckt Gurtmuffel damals herzlich wenig. Erst als das Fahren ohne Gurt seit 1984 mit einem Bußgeld von 40 D-Mark geahndet wird, kommen die Skeptiker zur Vernunft: Die Anschnall-Quote steigt von 50 auf über 90 Prozent. Auch das Festschnallen auf dem Rücksitz wird nun zur Pflicht.

VOLKSZÄHLUNG: Manche öffnen gar nicht erst die Tür, andere machen absichtlich falsche Angaben. Als im Mai 1987 rund eine halbe Million Interviewer ausschwärmen, um die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik nach Alter, Schulbildung, Religion und anderem zu befragen, ist die Angst vor einem totalitären Überwachungsstaat groß. 1970 hatte man den Zensus noch widerstandslos hingenommen, doch nun sieht sich manch einer an George Orwells düstere Zukunftsvision „1984“ erinnert.

1983 stoppt das Bundesverfassungsgericht die staatliche Datensammlung zunächst. Angesichts der ersten Massenverfassungsbeschwerde kippen die Karlsruher Richter den umstrittenen „Melderegisterabgleich“ und schaffen das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ – den Datenschutz. Erst im zweiten Anlauf gelingt die Aktion vier Jahre später.

RAUCHVERBOT: Ob in Restaurant, Büro, Krankenhaus oder Flugzeug – auch Nichtraucher waren dem blauen Dunst schutzlos ausgeliefert. 2007 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat ein Rauchverbot in Bussen, Bahnen und Bundesbehörden, für Gaststätten sind die Länder zuständig.

Ein Segen für Nichtraucher, für passionierte Raucher ein Graus: das Rauchverbot. 
Ein Segen für Nichtraucher, für passionierte Raucher ein Graus: das Rauchverbot. dpa/Jan-Philipp Strobel

Wirte befürchten Umsatzeinbußen und klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Dessen Urteil 2008: Zwar sei ein Rauchverbot mit dem Grundgesetz generell vereinbar, doch unter Umständen könne in Einraumkneipen weiter gequalmt werden. Es folgt ein Flickenteppich von Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Vergeblich ist die Debatte nicht: Die Zahl der Raucher geht seit Jahren stetig zurück.

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MASERN-IMPFPFLICHT: Ein skurriler Prozess sorgt 2015 in Ravensburg für Aufsehen: Hintergrund ist der Streit um Masernviren, deren Existenz ein Biologe vom Bodensee allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz bestreitet. 100.000 Euro hatte er im Internet demjenigen versprochen, der das Gegenteil beweisen könne. Ein Medizinstudent legt entsprechende Forschungsergebnisse vor, der Impfgegner will nicht zahlen – bis ihn die Richter dazu verurteilen. Seine Berufung vor dem Oberlandesgericht hat dennoch Erfolg – aus rein formalen Gründen.

Zur selben Zeit wird über eine Masern-Impfpflicht diskutiert. Hunderte haben sich mit der hochansteckenden, mitunter tödlich verlaufenden Krankheit infiziert, Ausbrüche gibt es in mehreren Bundesländern. Die Politik zieht die Notbremse: Seit März 2020 ist die Impfung für bestimmte Gruppen Pflicht – darunter Kinder beim Eintritt in Kita und Schule, Erzieher, Lehrer sowie medizinisches Personal.