Mildes Urteil
Tödlichem Angriff auf Seniorin: Sind drei Jahre Jugendstrafe für 15-Jährigen genug?
Nach einem tödlichen Angriff auf eine Seniorin ist ein 15-Jähriger vom Landgericht Ellwangen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Nach dem tödlichen Angriff auf eine Seniorin ist ein 15-Jähriger vom Landgericht Ellwangen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Kammer sprach den Jugendlichen am Mittwoch unter anderem der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Das Verfahren fand wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Jugendkammer sah es laut der Mitteilung als erwiesen an, dass der Jugendliche die 78-Jährige im Januar im baden-württembergischen Bad Mergentheim unvermittelt vom Rad gestoßen hat.
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Die Frau starb am Tag nach der Tat an ihren Verletzungen. Zum Tatzeitpunkt war der Jugendliche erst 14 Jahre alt. Das Motiv ist der Staatsanwaltschaft zufolge unklar, der Jugendliche und die Frau kannten sich demnach nicht.
Vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl in acht Fällen und Sachbeschädigung
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Jugendlichen außerdem vorgeworfen, einen Rollstuhlfahrer verletzt und mehrere Diebstähle begangen zu haben. Das Gericht sprach ihn dafür der vorsätzlichen Körperverletzung, des Diebstahls in acht Fällen und der Sachbeschädigung in zwei Fällen für schuldig.
Bis das Urteil rechtskräftig wird, soll der 15-Jährige in einem Heim der Jugendhilfe bleiben, heißt es.
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