Sie fälschte einen Impfausweis – jetzt sind drei Menschen tot!
Der 46-Jährigen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.

Da, wo Angehörige ihre Liebsten in Sicherheit hoffen, kommt es immer wieder zu schrecklichen Unglücken – und meist sind sie vermeidbar. In einem Hildesheimer Pflegeheim starben Ende 2021 drei Bewohner. Jetzt wird einer Mitarbeiterin der Prozess gemacht, der am Dienstag vor dem Landgericht Hildesheim beginnt. Der Grund: Sie hatte ihre Corona-Impfungen nur vorgetäuscht und dann womöglich einen Ausbruch der Krankheit in dem Heim verursacht.
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Impfausweis gefälscht, Corona-Infektion nicht bemerkt
Fakt ist: Die 46-jährige Angeklagte hatte ihrem Ex-Arbeitgeber einen gefälschten Impfausweises vorgelegt. Darin attestiert: eine doppelte Corona-Impfung. Als sogenannte Alltagsbegleiterin arbeitete sie also in dem Pflegeheim, in dem es im November 2021 schließlich zum Ausbruch der tückischen Infektionskrankheit kam. Dabei starben drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen.
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Wie sich später herausstellte, war die Angeklagte unwissentlich mit Covid-19 infiziert gewesen. Und: Wäre bekannt gewesen, dass sie nicht geimpft war, hätte sie wegen einer Corona-Infektion im familiären Umfeld nicht zur Arbeit gehen dürfen.
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Vorgeworfen wird der Frau also neben Urkundenfälschung also auch fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Laut Anklage ergaben die rechtsmedizinischen Untersuchungen, dass Covid-19 im Falle der 80-Jährigen die Todesursache war. Bei den anderen beiden Corona-infizierten Toten seien andere Ursachen nicht auszuschließen, in diesen Fällen wird der 46-Jährigen fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt.
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Angeklagte bestreitet, für den Tot der Bewohner verantwortlich zu sein
Die Frau bestreitet laut ihrem Rechtsanwalt Velit Tümenci, für den Corona-Ausbruch in dem Heim verantwortlich zu sein. Ob es sich bei dem Verfahren um den bundesweit ersten Prozess dieser Art handelt, konnte ein Gerichtssprecher nicht sagen. Es sind insgesamt zwölf Zeugen und drei Sachverständige geladen. Am ersten Verhandlungstag wird der Angeklagten die Möglichkeit zu einer Einlassung gegeben, außerdem sollen Zeugen aus dem betroffenen Heim gehört werden.