Ein leeres Klassenzimmer (Symbolfoto).
Ein leeres Klassenzimmer (Symbolfoto). Foto:  dpa/ZUMA Wire/Pedro Fiuza

Dass Lehrerinnen in den USA beim Sex mit ihren Schülern erwischt werden, ist fast schon alltäglich. Ungewöhnlich war die Verteidigung einer Paukerin aus Alabama, die wegen einer Affäre mit zwei Schülern das Gesetz in ihrem Bundesstaat als verfassungswidrig anprangerte. Fast wäre Carrie Witt mit ihrer Strategie sogar durchgekommen – doch jetzt drohen ihr bis zu 20 Jahre Haft.

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Die Psychologielehrerin aus Decatur wurde bereits 2017 verhaftet, nachdem ihre Highschool herausgefunden hatte, dass sie ein Verhältnis mit einem 18-jährigen Schüler hatte. Bei den Ermittlungen wies die Polizei Witt eine zweite Romanze mit einem damals 17-Jährigen nach. Sie wurde angeklagt, weil es Angestellten von Schulen in Alabama untersagt ist, sexuelle Beziehungen mit Schülern unter 19 zu haben. Ihr Anwalt beantragte beim Bezirksgericht von Decatur, die Klage fallen zu lassen. Denn im Bundesstaat Alabama ist es Erwachsenen erlaubt, Sex mit Partnern über 16 Jahren zu haben.

Lehrerin Carrie Witt hatte sexuelle Beziehungen mit zwei Schülern. 
Lehrerin Carrie Witt hatte sexuelle Beziehungen mit zwei Schülern.  Foto: Polizei Morgan County Alabama

Witts Anwalt begründete das mit der US Verfassung, die verbietet, mit zweierlei (Straf-)Maß zu messen: „Meine Mandantin hatte eine normale Liebesbeziehung, die auf Gegenseitigkeit beruhte. Für jeden anderen wäre das legal gewesen. Nur wegen ihres Jobs ist sie jetzt angeklagt.“ Bezirksrichter Glenn Thompson gab Witts Antrag statt und wies die Anklage ab. Doch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Jetzt entschied der Oberste Gerichtshof von Alabama, dass das 2010 verabschiedete Gesetz rechtskräftig ist und Witt der Prozess gemacht werden darf.

Die 47-Jährige schloss deshalb jetzt lieber einen Deal mit der Staatsanwaltschaft. Sie bekannte sich wegen eines Sexakts mit ihrem 18-jährigen Lover für schuldig, die restlichen Anklagepunkte wurden fallen gelassen. Das Strafmaß wird am 1. Juli festgesetzt und liegt allein im Ermessen des Richters. Der kann eine Strafe zwischen Bewährung und zwei Jahrzehnten Haft entscheiden.