Verhandlung vor Oberlandesgericht

Schwer krank nach Corona-Impfung: Betroffene verklagt Astrazeneca – bekommt sie Schadenersatz?

Eine Frau erkrankt nach einer Impfung gegen Corona schwer - und führt das auf den Impfstoff zurück. Sie zieht vor Gericht und verlangt Schadenersatz.

Teilen
Hat der Impfstoff bei der Klägerin zu einer schweren Erkrankung geführt? Das muss jetzt das Gericht entscheiden.
Hat der Impfstoff bei der Klägerin zu einer schweren Erkrankung geführt? Das muss jetzt das Gericht entscheiden.Imago/Lagencia

Eine Frau erkrankt nach einer Impfung gegen das Coronavirus schwer - und führt das auf den Impfstoff zurück. Sie zieht vor Gericht und verlangt Schadenersatz. In erster Instanz verliert sie, will aber weiter kämpfen. 

Ein halbes Jahr nach der Abweisung der Schadenersatzklage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca beschäftigt sich jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mit dem Fall. Für den 3. Juli sei eine mündliche Verhandlung geplant, teilte ein Gerichtssprecher mit. Ob an dem Tag auch ein Urteil ergeht, sei unklar. „Denkbar wäre beispielsweise auch, dass die Parteien einen Vergleich schließen.“

Lesen Sie auch: Das große Horoskop für die ganze Woche – so stehen Ihre Sterne vom 19. bis 25. Juni 2023 >>

Das Landgericht Hof hatte am 3. Januar verkündet, dass die Klage einer Frau gegen Astrazeneca abgewiesen wurde. Der Zivilprozess dürfte zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland gehören.

Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. „Bei der Klägerin trat etwa zwei Wochen nach einer Impfung mit Vaxzevria, dem Impfstoff der Beklagten, eine Darmvenenthrombose auf, welche zu einem längeren Krankenhausaufenthalt und einer schwerwiegenden Operation führte“, teilte das Landgericht mit.

Lesen Sie auch: „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“: Der bizarre Zoff um einen einfachen Satz! >>

Impfstoff: In erster Instanz sah das Gericht weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler.
Impfstoff: In erster Instanz sah das Gericht weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler.Frank Sorge/Imago

Klage wurde vom Landgericht abgewiesen

„Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte.“ Es handele sich hierbei um einen Impfstoff, dessen Nutzen die Risiken von Nebenwirkungen überwiegen. Die über 90 Prozent Wirksamkeit einer solchen doppelten Impfung sei unbestritten. Auch die Produktinformationen hätten den damaligen Erkenntnissen entsprochen, erklärte ein Gerichtssprecher.

Das Risiko einer Thrombose sei bei damaligen 5 Millionen Anwendungen des Impfstoffs und 30 Fällen solcher Nebenwirkungen gegenüber dem nicht geimpften Teil der Bevölkerung nicht erhöht gewesen. Daher hätte Astrazeneca einen entsprechenden Hinweis auf ein erhöhtes Thromboserisiko auch nicht geben müssen. Zudem habe das Gericht ausgeschlossen, dass die Klägerin, wäre ein solcher Hinweis erfolgt, die Impfung abgelehnt hätte.

Gegen die Gerichtsentscheidung legte die Frau Berufung ein, daher nun die Verhandlung am OLG.

Impfungen vorübergehend ausgesetzt

Im Frühjahr 2021 waren Astrazeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt worden. Grund waren seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen. Unter anderem die europäische Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.

Mit Schadenersatz wird ein materieller Schaden ausgeglichen. Dies gilt für alle Kosten, die durch die Schuld eines anderen entstanden sind. Wirken sich psychische Schäden finanziell aus, zum Beispiel durch einen Verdienstausfall, so muss auch dieser materielle Schaden ersetzt werden. Schmerzensgeld erhält man als Ausgleich für immaterielle Schäden.