Schufa kommt Urteil zuvor: Speicherdauer für Privatinsolvenz deutlich verkürzt
Die private Auskunftei speicherte abgeschlossene Privatinsolvenzen bislang für drei Jahre. Damit ist jetzt Schluss.

Die Schufa steht unter Druck und sie reagiert: Die private Auskunftskartei will Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen in Zukunft nur noch sechs Monate lang speichern. Das bestätigte eine Sprecherin der Wirtschaftsauskunftei. Damit kommt das Unternehmen einem möglichen Urteil des Bundesgerichtshofs zuvor.
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Schufa verkürzt Speicherdauer für Privatinsolvenzen
Denn der Druck auf die Schufa war in den vergangenen Wochen gestiegen. Am Dienstagmorgen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bekanntgegeben, dass er ein Verfahren zur Frage der Speicherdauer vorerst aussetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten.
Dort wird das Urteil erst in einigen Monaten erwartet, EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe hat die Speicherdauer der Daten aber bereits als rechtswidrig bezeichnet. Zudem kritisierte er auch die maschinelle Erstellung des Score-Werts. Davon rückt die Schufa allerdings derzeit nicht ab. Oft folgen die EuGH-Richter den Einschätzungen des Generalanwalts.
Schufa: Wir wollen Klarheit für Verbraucher schaffen
Eine Schufa-Sprecherin erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, man wolle mit der verkürzten Speicherdauer für abgelaufene Privatinsolvenzen Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen.
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Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern sie drei Jahre lang. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht.
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