Schock-Studie zu Hartz IV: Herr Yıldırım wird schärfer sanktioniert als Herr Bergmann
Forscher der Uni Siegen haben 2600 Menschen mit fiktiven Hartz-IV-Fällen konfrontiert – mit teilweise schockierenden Ergebnissen.

Es steht im Grundgesetz. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Doch nur weil es dort steht, heißt es noch lange nicht, dass in Deutschland auch wirklich niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen“ benachteiligt wird. Auch in unserer vermeintlich fortschrittlichen Gesellschaft leiden jeden Tag Menschen unter Sexismus, Rassismus und anderen Diskriminierungsformen. Wie real und alltäglich das in die Leben von Menschen eingreift, zeigt nun eine Studie der Uni Siegen zur Akzeptanz von Hartz-IV-Sanktionen.
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Uni Siegen untersucht Akzeptanz von Hartz-IV-Sanktionen
Ein interdisziplinäres Wissenschaftsteam hatte dafür einen Online-Fragebogen zusammengestellt, in dem 2600 Teilnehmer fiktive Hartz-IV-Fälle mit einer für sie angemessenen Sanktionshöhe zwischen 0 und 100 Prozent belegen sollten. Neben grundsätzlichen Ergebnissen, wie der Tatsache, dass mehr als 77 Prozent der Befragten Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher grundsätzlich für richtig erachten, und gut etwas mehr als die Hälfte die Bezüge allerdings nur um maximal 30 Prozent kürzen würde, kamen auch spezifischere Dinge heraus.
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So wurden Hartz-IV-Empfänger, die wenig oder keine eigenständige Motivation bei der Jobsuche zeigten, höher bestraft als Leistungsempfänger, die sich aktiv bei Unternehmen bewarben. Zudem wurden fiktiven Leistungsempfängern, die den ersten und zweiten Termin im Jobcenter nicht einhielten, zwischen 17 und 29 Prozent ihrer Bezüge gestrichen. Milde ließen die Befragten allerdings bei Leistungsempfängern walten, die ein höheres Alter erreicht hatten oder deren Kündigung aufgrund einer Erkrankung erfolgte.
Deutsche würden Herrn Yıldırım härter sanktionieren als Herrn Bergmann
An einem anderen Punkt der Studie kam dann aber auch der Rassismus der Befragten ins Spiel: Denn einem fiktiven Herrn Bergmann kürzten die Befragten die Leistungen bei Regelverstößen nur um 26 Prozent, dem fiktiven Herrn Yıldırım hingegen um 33 Prozent. Zudem zeigte die Studie, dass in den wenigen Fällen, in denen den fiktiven Hartz-IV-Empfängern die Leistungen ganz gestrichen werden sollten, deutlich mehr Personen mit fremd klingendem Namen waren.
Für die Studien-Autoren zeigen diese Ergebnisse, dass es de facto in der Bevölkerung auch diskriminierende Faktoren gebe, die das Verständnis von Hilfewürdigkeit und folglich auch von Sanktionen in der Grundsicherung beeinflussen – auch, wenn im Grundgesetz etwas anderes vorgeschrieben sei.
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Die Studie fand zwar unter zufällig ausgewählten Personen statt. Doch Doktorand Philipp Linden folgert daraus: „Diese Erkenntnis verdient vor allem Aufmerksamkeit, weil wir zumindest nicht ausschließen können, dass Einstellungen, die Menschen mit Migrationshintergrund qua Status härter sanktionieren, auch unter den Fallmanagerinnen und -managern in Jobcentern zu finden sein können.“ Hier soll nun weitere Forschung ansetzen.