Tat soll sich 1965 ereignet haben
Schock-Klage gegen US-Star Bob Dylan: Er soll ein 12 Jahre altes Mädchen missbraucht haben!
Ein Gesetz, dass es Frauen, die als Kinder sexuelle Gewalt erlebt haben, ermöglicht, auch nach Jahren noch Klage zu erheben, wendet sich nun gegen Bob Dylan.

Immer wieder kommen Fälle an die Öffentlichkeit, in denen berühmte Männer sich in der Vergangenheit an Frauen oder sogar minderjährigen Mädchen vergangen haben. Nun wurden solche Vorwürfe auch gegen Bob Dylan laut. Eine Frau beschuldigt den Musiker vor dem Obersten Gerichtshof von Manhattan, sie 1965 mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Damals war die Klägerin, die in den Gerichtsdokumenten nur mit den Initialen J.C. geführt wird, erst 12 Jahre alt.
Missbrauchsklage gegen Bob Dylan eingegangen
Die heute in Connecticut lebende Frau beschreibt, wie Robert Allen Zimmerman – so lautet Bob Dylans bürgerlicher Name – über einen Zeitraum von sechs Wochen im April und Mai 1965 „eine emotionale Bindung“ mit ihr aufgebaut habe. Laut der 13-seitigen Klageschrift habe der „Blowing in the Wind“-Sänger geplant, „Vertrauen aufzubauen und Kontrolle über sein Opfer zu gewinnen, um sie dann sexuell belästigen und missbrauchen zu können.“
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Wie das geschah, beschreibt „C.J.s Anwalt Daniel Isaacs so: „Dylan hat mit einer Kombination aus Drogen, Alkohol und Androhung von körperlicher Gewalt C.J.s Hemmungen überwunden und sie sexuell missbraucht. Sie hat bis zum heutigen Tag emotionale Wunden und psychologischen Schaden davongetragen.“ Zum Zeitpunkt der Taten war Dylan 23 Jahre alt und bereits ein musikalisches Idol der Protestbewegung.
Mehrfach soll Bob Dylan als 23-Jähriger eine 12-Jährige missbraucht haben
Der heute 80-Jährige soll das Mädchen damals wiederholt missbraucht haben. Die Taten sollen laut Klage zum größten Teil im berühmten Chelsea Hotel passiert sein. In den Gerichtsakten beschreibt „C.J.“, wie die Vorfälle von damals bei ihr „Depressionen, Panikattacken und Scham“ hervorriefen, die „permanent bis heute noch immer da sind und mich seelisch schädigen.“ Sie verlangt einen Jury-Prozess und fordert ein Schmerzensgeld in noch ungenannter Höhe.
Die Klage fällt unter die „Zurückschau Fenster“-Klausel des neuen New Yorker „Kinderopfer Akt“-Gesetztes. Nach dieser wird die übliche Verjährungsfrist für Opfer, die in ihrer Kindheit missbraucht wurden, aufgehoben. Es ist ihnen gestattet, Zivilklage zu erheben, egal wie lange die Tat bereits zurückliegt. Die 65-Jährige hatte ihre Klage am Freitagaend eingereicht – nur 3 Stunden bevor das „Zurückschau-Fenster“ vom Gesetzgeber geschlossen wurde.
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Ein Sprecher von Dylan bestritt die Vorwürfe gegenüber der „New York Post“. Man werde sich mit allen Mitteln dagegen verteidigen. Diese Chance wird Bob Dylan wohl vor einem Gericht haben.