RWE darf trotz baldigem Kohle-Ausstieg Grundstücke in Lützerath abbaggern – Proteste angekündigt
Ein Gericht sagt nun: Die Enteignung der Menschen in Lützerath ist rechtens.

Während in Berlin der Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnraum noch auf sich warten lässt, werden Enteignungen rund um den Braunkohle-Tagebau Garzweiler munter durchgesetzt. Nun hat es das mittelalterliche Dörfchen Lützerath erwischt: der Energiekonzern RWE hat vor Gericht einen Sieg errungen.
Gericht bestätigt Enteignung zugunsten von RWE
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Montag die Beschwerden des Landwirts und zweier Mieter zurück. Somit darf der Konzern die betroffenen Grundstücke abbaggern und die dafür erforderlichen Vorbereitungen treffen. Bei dem Hof handelt es sich um das letzte bewohnte Anwesen in Lützerath.
Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen. Der Landwirt und die Mieter auf dessen Hof hatten sich mit Eilanträgen gegen Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg gewandt, mit denen RWE vorzeitig in den Besitz der Grundstücke an der Abbruchkante kam. Damit kann der Konzern Wald roden, Gebäude abreißen und Grundstücke zur Gewinnung von Braunkohle abbaggern - trotz eines nahenden Kohleausstiegs.

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Doch das Gericht sah keinen Widerspruch mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot Dementsprechend sei auch die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg zugunsten der Braunkohleförderung nicht zu beanstanden. Aus der Beschwerde des Landwirts habe sich auch nicht ergeben, dass es alternative Tagebauführungen zur Verschonung seiner Grundstücke gibt, die ohne den Entzug anderer privater Grundstücke auskommen.
So begründet das Gericht die Enteignung zugunsten von Energiekonzern RWE
Nach Auffassung des OVG ergibt sich die Dringlichkeit der Fortführung des Tagesbaus Garzweiler daraus, dass zwei Kraftwerke mit dessen Kohle versorgt werden. Eine Ersatzversorgung aus dem Braunkohletagebau Hambach ließe sich, wenn überhaupt, „nicht ohne größeren Aufwand realisieren“. Um dem Landwirt die Grundstücke zu entziehen, reiche es aus, dass die Versorgung des Energiemarkts mit Braunkohle gefährdet sei. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Umwelt- und Klimaschützer reagieren geschockt auf dieses Urteil und kündigen Widerstand an. „In Solidarität mit den Betroffenen der Klimakatastrophe werden wir hier nicht freiwillig gehen“, erklärte eine Sprecherin der Initiative Lützerath Lebt. Aktivistinnen und Aktivisten planen demnach, sich den Rodungsmaschinen und Bulldozern in den Weg zu stellen.
Luisa Neubauer appelliert an Landesregierung in NRW
Die Klimaaktivistin Luisa Neubauer wies zudem auf Instagram darauf hin, dass die schwarz-gelbe Landesregierung aus Nordrhein-Westfalen noch immer intervenieren könne, wenn es denn politisch gewollt sei, zur Bekämpfung der Klimakrise aus der Braunkohle auszusteigen. Zudem verwies die 25-Jährige auf zahlreiche Spontandemonstrationen in dieser Woche. Am 23. April planen Klimaaktivistinnen und Aktivisten verschiedener Initiativen zudem eine Großdemonstration in Lützerath.
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Der betroffene Landwirt, Eckardt Heukamp, kündigte an, so lange wie möglich auf seinem Grundstück bleiben zu wollen. Zudem werde er gemeinsam mit seiner Anwältin prüfen, ob er vor den Bundesgerichtshof zieht