Urteil rechtskräftig
Revision abgeschmettert: Starkoch Alfons Schuhbeck muss in den Knast
Der Promi-Koch wird sich darauf einstellen müssen, seine Strafe wirklich abzusitzen.

Keine guten Nachrichten für den einstigen Koch der Schönen und Reichen, Alfons Schuhbeck. Wegen Steuerhinterziehung vor Gericht und verurteilt, ist das Urteil jetzt weitgehend rechtskräftig
Die Verurteilung von Starkoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, „weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren“.
Damit blieb die Revision des heute 74-Jährigen überwiegend erfolglos. Ins Gefängnis muss Schuhbeck laut seinem Sprecher aber erst, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden hat.
Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer Strafe in solcher Höhe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust.
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Rund 2,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen
Das Landgericht habe entsprechend der bisherigen BGH-Rechtsprechung entschieden, dass die Steuerstraftaten schon vollendet waren, teilte der Gerichtshof in Karlsruhe hierzu mit. Auch bei der Strafzumessung habe es keine Rechtsfehler gegeben. „Das Urteil ist damit im Wesentlichen rechtskräftig.“
Schuhbecks Rechtsanwalt Ali B. Norouzi erklärte: „Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wiedergutzumachen.“
Die Staatsanwaltschaft hatte keine Revision gegen das Urteil eingelegt.
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