Demonstranten auf der „Querdenken“-Demo in Berlin am 29.08.2020  (Archivbild).
Demonstranten auf der „Querdenken“-Demo in Berlin am 29.08.2020 (Archivbild). Foto: imago images/Christoph Hardt

Aufgrund des Demonstrationsverbotes an Silvester in Berlin wollte die Initiative „Querdenken“ nun am 30. Dezember gegen die Corona-Verordnungen protestieren. Wie die Berliner Polizei am Mittwochnachmittag mitteilte, hat die zuständige Versammlungsbehörde eine Kundgebung dieser Größenordnung nun grundsätzlich untersagt. „Dem Anmelder einer für den 30. Dezember 2020 angemeldeten Versammlung wurde heute ein Verbot der Durchführung eröffnet“, erklärte eine Polizeisprecherin.

Die Kundgebung sollte ursprünglich mit 22.500 Teilnehmenden in der Straße des 17. Juni stattfinden. Der Titel lautete: „Willkommen 2021 - das Jahr der Freiheit und des Friedens“.

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Zur Begründung der Entscheidung hieß es: „Eine sorgfältige Prüfung der Versammlungsbehörde hat ergeben, dass die Durchführung der Versammlung – insbesondere in der aktuell vorherrschenden Pandemiesituation – zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führt.“ Die öffentliche Sicherheit umfasse den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und die staatlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.

In der Mitteilung der Polizei wurde versucht, den juristischen Hintergrund genauer zu erklären. Demnach verstehe man unter dem Begriff der öffentlichen Ordnung die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach der herrschenden sozialen und ethischen Anschauung als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens anzusehen ist (BVerfGE 69, 315, 352). Die Versammlung wurde nach Angaben der Polizei deshalb nach § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz verboten. Unklar war zunächst, ob Rechtsanwälte von „Querdenken“ gegen das erneute Demonstrationsverbot am vorgehen werden.