Blumen und Kerzen stehen am Tatort in Basel, an dem am 21. März 2019 ein Siebenjähriger Opfer eines Tötungsdelikts wurde. 
Blumen und Kerzen stehen am Tatort in Basel, an dem am 21. März 2019 ein Siebenjähriger Opfer eines Tötungsdelikts wurde.  Foto: dpa/Georgios Kefalas/KEYSTONE

Eine 76-jährige Schweizerin hat am 21. März letzten Jahres einen ihr unbekannten Siebenjährigen in Basel brutal auf offener Straße niedergestochen. Reanimationsversuche vor Ort und eine Not-Operation konnten den Jungen nicht mehr retten – er starb an den schweren Schnittverletzungen. Am Dienstag fiel am Basler Strafgericht das Urteil im Mord-Prozess.

Der siebenjährige Illias war 21. März 2019 zur Mittagszeit auf dem Heimweg zu seiner Familie, als Alice F. sich ihm um 12.30 Uhr unvermittelt näherte. Sie attackierte den Jungen mit einem Küchenmesser und verletzte ihn damit zweifach am Hals. Wie die Aargauer Zeitung berichtet, versicherte sich Alice F. laut Anklageschrift, dass die Messerstiche tödlich waren. Anschließend gestand sie die Bluttat der Basler Staatsanwaltschaft.

Alice F. (76) leidet an einer schwerwiegenden wahnhaften Störung

Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, wurde die 76-Jährige vom Strafgericht Basel am Dienstagnachmittag wegen Mordes am siebenjährigen Ilias verurteilt. Die Seniorin erhielt wegen Schuldunfähigkeit aber keine Haftstrafe, vielmehr wurde eine Verwahrung angeordnet. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte leidet laut Gutachten an einer schwerwiegenden wahnhaften Störung, namentlich einem Querulantenwahn. Bereits im Vorfeld hatten die zuständigen Ermittler an der Schuldfähigkeit von Alice F. gezweifelt.

Das Gericht lehnte zugleich die Forderungen der Eltern nach Genugtuung in der Höhe von 185.000 Franken (172.000 Euro) und eine Schadenersatzzahlung von rund 18.700 Franken (17.300 Euro) ab.

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Angeklagte seit Jahrzehnten mit Behörden im Streit

Die Seniorin, die seit Jahrzehnten mit den Behörden im Streit gewesen war, hatte die Tötung des ihr unbekannten Kindes vor Gericht mit ihrer Verzweiflung begründet. Sie habe im Affekt gehandelt, sagte sie. Sie bereue die Tat jeden Tag. Die Behörden hätten sie allerdings so weit getrieben. „Sie haben nicht im Affekt gehandelt, sondern sich bewusst ein wehrloses Kind ausgesucht“, meinte die Richterin laut dem Nachrichtenportal „20Minuten“. Das Kind habe keine Chance gehabt. „Sie haben das Kind abgestochen wie ein Lamm“, so die Richterin. Schon der erste Messerstich in den Hals sei tödlich gewesen. Bereits am Vortag der Tat habe die Angeklagte eine Textnachricht mit einem Geständnis verfasst. „Vor der Schule haben Sie nichts anderes gemacht, als zu warten, bis das letzte Kind alleine daherkommt.“